Hallo,

Rettungsdienst hat nichts mit Feuerwehr oder Katastrophenschutz zu tun.

Als Arbeitgeber habe ich meinen Mitarbeiter aufgrund der Feuerschutzgesetze im Brandfall freizustellen und aufgrund der Gesetze zum Katastrophenschutz im Katastrophenfall.

Der Katastrophenfall muß explizit vom Hauptverwaltungsbeamten festgestellt werden.

Wenn ein THW-Helfer zu einem Unterstützungseinsatz der Feuerwehr gerufen wird entfernt er sich unerlaubt vom Arbeitsplatz. Es ist ja kein Katastrophenfall festgestellt worden.

Gleiches gilt für ehrenamtliche Helfer der Hilfsorganisationen. SEG-Einsätze sind keine Katastrophe und somit keine Freistellung.

Und wenn die Feuerwehr Personal für den RTW braucht, ist dies kein Brandfall sondern eine Tätigkeit aufgrund der Rettungsdienstgesetze - somit keine Freistellung von Ehrenamtlichen!

Wenn ich meinen Mitarbeiter gehen lasse - dann rein freiwillig! Und wenn ich ihm einen Strick draus drehen will, schmeiß ich ihn raus wegen unerlaubtem Entfernen vom Arbeitsplatz.

Klaus