Hallo,
ergibt sich aus den eindeutigen Formulierungen in den entsprechenden Gesetzestexten, die etwas unterschiedliche aber praktisch gleichlautende Passagen zu Freistellung beinhalten.
Die Freistellung von Feuerwehrmitgliedern bei Einsatz z.B. P-Klemm erfolgt aufgrund der Feuerwehrgesetze - aber der anschließende Krankentransport ggf. auch mit dem Feuerwehr-RTW erfolgt nach dem Landesrettungsdienstgesetz.
Und für diese Transportaufgabe gilt nicht das Feuerschutzgesetz, das eine Freistellung regelt.
Ebenso sind die SEG'en in der Rettungsdienstgesetzen verankert und daher greift hier nicht die Freistellung aufgrund der Katastrophenschutzgesetze.
Und First Responder gibt es in keinem der Gesetze - also auch keinerlei Möglichkeiten.
Klaus
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