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Thema: Freistellung von der Arbeit (HiOrg)

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  1. #1
    Registriert seit
    04.06.2002
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    Zitat Zitat von paffenholz Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Rettungsdienst hat nichts mit Feuerwehr oder Katastrophenschutz zu tun.

    Als Arbeitgeber habe ich meinen Mitarbeiter aufgrund der Feuerschutzgesetze im Brandfall freizustellen und aufgrund der Gesetze zum Katastrophenschutz im Katastrophenfall.

    Der Katastrophenfall muß explizit vom Hauptverwaltungsbeamten festgestellt werden.

    Wenn ein THW-Helfer zu einem Unterstützungseinsatz der Feuerwehr gerufen wird entfernt er sich unerlaubt vom Arbeitsplatz. Es ist ja kein Katastrophenfall festgestellt worden.

    Gleiches gilt für ehrenamtliche Helfer der Hilfsorganisationen. SEG-Einsätze sind keine Katastrophe und somit keine Freistellung.

    Und wenn die Feuerwehr Personal für den RTW braucht, ist dies kein Brandfall sondern eine Tätigkeit aufgrund der Rettungsdienstgesetze - somit keine Freistellung von Ehrenamtlichen!

    Wenn ich meinen Mitarbeiter gehen lasse - dann rein freiwillig! Und wenn ich ihm einen Strick draus drehen will, schmeiß ich ihn raus wegen unerlaubtem Entfernen vom Arbeitsplatz.

    Klaus
    Hört sich plausibel an!
    Wo kann man das nachlesen?
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  2. #2
    Registriert seit
    27.08.2004
    Beiträge
    404
    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Hört sich plausibel an!
    Wo kann man das nachlesen?
    Hallo,

    ergibt sich aus den eindeutigen Formulierungen in den entsprechenden Gesetzestexten, die etwas unterschiedliche aber praktisch gleichlautende Passagen zu Freistellung beinhalten.

    Die Freistellung von Feuerwehrmitgliedern bei Einsatz z.B. P-Klemm erfolgt aufgrund der Feuerwehrgesetze - aber der anschließende Krankentransport ggf. auch mit dem Feuerwehr-RTW erfolgt nach dem Landesrettungsdienstgesetz.

    Und für diese Transportaufgabe gilt nicht das Feuerschutzgesetz, das eine Freistellung regelt.

    Ebenso sind die SEG'en in der Rettungsdienstgesetzen verankert und daher greift hier nicht die Freistellung aufgrund der Katastrophenschutzgesetze.

    Und First Responder gibt es in keinem der Gesetze - also auch keinerlei Möglichkeiten.

    Klaus
    ----------------------------------------------------
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