Okay,
dann bekommt die ganze Betrachtung einen etwas anderen Blickwinkel aber wir können ja trotzdem mal versuchen das ganze etwas genauer unter die Lupe zu nehmen ;)
also wir nehmen mal an es handelt sich um einen RTW einer x-belibigen Hilforganisation (und !nicht! einer Feuerwehr)!
Sollten die eingesetzten Personen auf diesem RTW *arbeiten*, daher es gibt ein Arbeitsverhältniss (z.B. ein 400 € Aushilfenvertrag oder ein Studentenjob) zwischen den Einsatzkräften und der Hilfsorganisation ist die Lage klar! Dann handelt es sich um eine Nebentätigkeit und Alex22 hat recht, also dein Arbeitgeber muss dir sogar erlauben diese Tätigkeit auszüben.
Verrichten die Einsatzkräfte ihre Arbeit ehrenamtlich wird die Lage schon schwieiger...
Ich würde jetzt mal versuchen mir das ganze anhand des Bayrischen Rettungsdienstgesetztes herzuleiten. In diesem wird von der "Organisierten Ersten Hilfe" gesprochen (First Responder Einheiten). Ich denke dieser Fall wäre dann mit einem ehrenamtlichen-HiOrg RTW vergleichbar . Hierzu gibt es einen ganz guten Leitfaden von Bayrischen Ministerium für Inneres:
http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...ersthelfer.pdf
hier wird in 1.1.2 explizit gesagt dass selbst Feuerwehrangehörige welche eine First Responder Tätigkeit ausüben !keinen! Freistellungsanspruch haben!
aber , ich bin kein Jurist, daher kann bei euch natürlich auch alles anders sein ;)