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Thema: Handy bei Feuerwehrdienst beschädigt

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Tus-bw Beitrag anzeigen
    [...]Dies gilt übrigens nicht(!) für Ausbildungsveranstaltungen![...]
    Das soll heißen, wenn meine Brille beim normalen Übungsdienstabend beschädigt wird, steht mir kein Ersatz zu? Und dass, wo ich doch zur Teilnahme verpflichtet bin?

    Dann sollte sich die Gemeinde mal überlegen, was die Ehrenamtler in Zukunft fordern würden:
    • Vom Dienstherren gestellte Brille für den Übungs- und Einsatzdienst (bei uns bisher nicht, auch eine Maskenbrille habe ich bisher nicht erhalten...)
    • Dienstschuhe für Ausgehuniform (Bei uns bisher auch nicht, nutze meine privaten...)
    • Weißes Hemd mit Dienstgradschlaufen (Oh, auch nicht gestellt)
    • Schwarze Krawatte für Uniform (O-Ton Wehrführer: Jeder Kerl hat doch wohl eine schwarze Krawatte im Schrank...)
    • Schwarze Hose zur Ausgehuniform (Richtig, musste ich auch privat anschaffen, sogar mit Vorgaben gem. Bekeidungsvorschrift)
    • Schwarze Socken (Nein, da nutze ich auch meine eigenen)
    • Kugelschreiber (soll doch die Feuerwehr dafür sorgen, dass ich mir im Dienst oder beim Einsatz was notieren kann)


    Ach ja:
    • Kilometerpauschale für die Anfahrt zum Gerätehaus bei Einsätzen und Pflichtdiensten und für Fahrten vom Gerätehaus zur Einsatzstelle, da TSF zwar Gruppenbeladung, aber nur Staffelkabine...

    Ihr versteht?

    Nur so am Rande: Diese Liste entspricht zwar der Realität, wass die Bereitstellung seitens der Gemeinde angeht, spiegelt aber nicht meine Meinung wieder, dass die Gemeinde das alles auch stellen soll/muss. Das ist ironisch gemeint!
    Geändert von marka (12.03.2012 um 13:06 Uhr)
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  2. #2
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    Zitat Zitat von Tus-bw Beitrag anzeigen
    Nicht ganz. Das Thema Schadenersatz ist sehr genau gesetzlich geregelt.
    Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung u.a. über § 18 SGB VII.
    Wenn mich nicht alles täuscht, steht da aber auch drin, dass das nur gilt, sofern kein anderer öffentlich-rechtlicher Schadensersatzanspruch besteht. Man müsste mal für die Feuerwehren die einzelnen Brandschutzgesetze der Länder wälzen, ich bin mir aber sicher, dass das bei etlichen eben ähnlich wie in NRW geregelt ist.

    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Das soll heißen, wenn meine Brille beim normalen Übungsdienstabend beschädigt wird, steht mir kein Ersatz zu? Und dass, wo ich doch zur Teilnahme verpflichtet bin?
    Eine Korrektionsbrille wird als Körperhilfsmittel angesehen und stellt daher im Schadensfall wie eine andere Verletzung einen Arbeitsunfall und keinen Sachschaden dar.

  3. #3
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    In Zeiten wo man froh sein kann die Besatzung des Fahrzeuge voll zu bekommen, ist es meist wichtig das die Leue ihr Handy dabei haben.
    Oder soll ich erst vor dem Gerätehaus meinen Chef anrufen und sagen du ich komme später bin zum Einsatz.
    Kann schon mal sein das es paar Minuten dauert bis man mal jemand am Telefon hat.
    Man kann meist schelcht bei Alarmierung abschätzen ob der Einsatz nun 1 oder 8 Stunden geht also muss man sich Notfalls auslösen lassen oder jemand kontaktieren wärend des Einsatzes.
    Es gibt noch ein Leben ausserhalb der Feuerwehr und meist hat man was anders vor als den ganzen Tag auf einen Einsatz zu warten, also muss man vieleicht auch mal Termine etc absagen.

    edit// soryy habe die 2 seite nicht gesehen, nederrijner bin ganz deiner Meinung
    Geändert von feuerball (12.03.2012 um 15:11 Uhr)

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