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Thema: Handy bei Feuerwehrdienst beschädigt

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  1. #1
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    Zitat Zitat von abc-truppe Beitrag anzeigen
    Punkt ist: In 100 Kommunen gibt es 100 verschiedene Ansatzweisen und Sichtweisen.
    Nicht ganz. Das Thema Schadenersatz ist sehr genau gesetzlich geregelt.
    Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung u.a. über § 18 SGB VII.
    Dem Versicherten steht ein Ersatz für Sachschäden nur zu, wenn der Einsatz der infolge der versicherten Tätigkeit beschädigten Sache im Interesse des Hilfsunternehmens erfolgte, für das die Tätigkeit erbracht wurde. Ersatz für Schäden an Hilfsmitteln (z.B. Brille) ist immer begründet.
    Dies gilt brigens ünicht(!) für Ausbildungsveranstaltungen! (schon gewusst?!)


    Zitat Zitat von abc-truppe Beitrag anzeigen
    Die einzige Lösung: nett fragen, um Klärung bitten und sehen, was rauskommt.
    Das kann er sicherlich machen ... ich befürchte nur, das nicht sehr viel dabei herauskommt.


    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Wer seid denn "ihr", dass "ihr" was zu regeln habt und entscheidet, dass es keinen Ersatz gibt?
    Selbstverständlich kann das ein Vorgesetzter im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben in einer dienstlichen Weisung zum Schutz der Mitarbeiter genau so regeln. (Er wäre mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er es nicht machen würde - und das im Rahmen einer Unterweisung gegen Unterschrift ... )
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  2. #2
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    Zitat Zitat von Tus-bw Beitrag anzeigen
    [...]Dies gilt übrigens nicht(!) für Ausbildungsveranstaltungen![...]
    Das soll heißen, wenn meine Brille beim normalen Übungsdienstabend beschädigt wird, steht mir kein Ersatz zu? Und dass, wo ich doch zur Teilnahme verpflichtet bin?

    Dann sollte sich die Gemeinde mal überlegen, was die Ehrenamtler in Zukunft fordern würden:
    • Vom Dienstherren gestellte Brille für den Übungs- und Einsatzdienst (bei uns bisher nicht, auch eine Maskenbrille habe ich bisher nicht erhalten...)
    • Dienstschuhe für Ausgehuniform (Bei uns bisher auch nicht, nutze meine privaten...)
    • Weißes Hemd mit Dienstgradschlaufen (Oh, auch nicht gestellt)
    • Schwarze Krawatte für Uniform (O-Ton Wehrführer: Jeder Kerl hat doch wohl eine schwarze Krawatte im Schrank...)
    • Schwarze Hose zur Ausgehuniform (Richtig, musste ich auch privat anschaffen, sogar mit Vorgaben gem. Bekeidungsvorschrift)
    • Schwarze Socken (Nein, da nutze ich auch meine eigenen)
    • Kugelschreiber (soll doch die Feuerwehr dafür sorgen, dass ich mir im Dienst oder beim Einsatz was notieren kann)


    Ach ja:
    • Kilometerpauschale für die Anfahrt zum Gerätehaus bei Einsätzen und Pflichtdiensten und für Fahrten vom Gerätehaus zur Einsatzstelle, da TSF zwar Gruppenbeladung, aber nur Staffelkabine...

    Ihr versteht?

    Nur so am Rande: Diese Liste entspricht zwar der Realität, wass die Bereitstellung seitens der Gemeinde angeht, spiegelt aber nicht meine Meinung wieder, dass die Gemeinde das alles auch stellen soll/muss. Das ist ironisch gemeint!
    Geändert von marka (12.03.2012 um 13:06 Uhr)
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  3. #3
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    Zitat Zitat von Tus-bw Beitrag anzeigen
    Nicht ganz. Das Thema Schadenersatz ist sehr genau gesetzlich geregelt.
    Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung u.a. über § 18 SGB VII.
    Wenn mich nicht alles täuscht, steht da aber auch drin, dass das nur gilt, sofern kein anderer öffentlich-rechtlicher Schadensersatzanspruch besteht. Man müsste mal für die Feuerwehren die einzelnen Brandschutzgesetze der Länder wälzen, ich bin mir aber sicher, dass das bei etlichen eben ähnlich wie in NRW geregelt ist.

    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Das soll heißen, wenn meine Brille beim normalen Übungsdienstabend beschädigt wird, steht mir kein Ersatz zu? Und dass, wo ich doch zur Teilnahme verpflichtet bin?
    Eine Korrektionsbrille wird als Körperhilfsmittel angesehen und stellt daher im Schadensfall wie eine andere Verletzung einen Arbeitsunfall und keinen Sachschaden dar.

  4. #4
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    In Zeiten wo man froh sein kann die Besatzung des Fahrzeuge voll zu bekommen, ist es meist wichtig das die Leue ihr Handy dabei haben.
    Oder soll ich erst vor dem Gerätehaus meinen Chef anrufen und sagen du ich komme später bin zum Einsatz.
    Kann schon mal sein das es paar Minuten dauert bis man mal jemand am Telefon hat.
    Man kann meist schelcht bei Alarmierung abschätzen ob der Einsatz nun 1 oder 8 Stunden geht also muss man sich Notfalls auslösen lassen oder jemand kontaktieren wärend des Einsatzes.
    Es gibt noch ein Leben ausserhalb der Feuerwehr und meist hat man was anders vor als den ganzen Tag auf einen Einsatz zu warten, also muss man vieleicht auch mal Termine etc absagen.

    edit// soryy habe die 2 seite nicht gesehen, nederrijner bin ganz deiner Meinung
    Geändert von feuerball (12.03.2012 um 15:11 Uhr)

  5. #5
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    Zitat Zitat von Tus-bw Beitrag anzeigen
    Selbstverständlich kann das ein Vorgesetzter im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben in einer dienstlichen Weisung zum Schutz der Mitarbeiter genau so regeln. (Er wäre mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er es nicht machen würde - und das im Rahmen einer Unterweisung gegen Unterschrift ... )
    Stimmt schon.

    Man kann sich aber auch fragen, ob Handys nicht heutzutage so sehr Bestandteil unseres Alltags sind, dass man sie auch Feuerwehrleuten im Einsatz zugestehen sollte, um Familie/Freunde/Arbeitgeber informieren zu können. Die Zeiten ändern sich, die Leute passen schon aus eigenem Antrieb auf ihr Eigentum auf und wenn doch einmal etwas kaputt geht, zahlt man das eben. Mit ist bei uns in den letzten Jahren kein Fall bekannt, bei dem ein Handy kaputt ging - und das obwohl es kein solches Verbot gegen Unterschrift gibt.

    Ein Schaden am Privatfahrzeug auf dem Weg zum Einsatz ist m. E. wesentlich wahrscheinlicher, geht schnell in die Tausende Euro - es denkt aber keiner daran, die Fahrt zum Feuerwehrhaus mit dem Privatfahrzeug gegen Unterschrift zu untersagen.

    Ob man in Zukunft die FA damit halten kann, dass man sie völlig abseits der gesellschaftlichen Entwicklung wie kleine Kinder behandelt, weiß ich nicht. ("Du, ich wollte Dir ja Bescheid sagen, dass ich nicht mit ins Kino komme, aber wir musste eine Ölspur kehren und im Feuerwehrdienst darf ich mein Handy nicht mitnehmen ...")

  6. #6
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    [...]Man kann sich aber auch fragen, ob Handys nicht heutzutage so sehr Bestandteil unseres Alltags sind, dass man sie auch Feuerwehrleuten im Einsatz zugestehen sollte, um Familie/Freunde/Arbeitgeber informieren zu können.[...]
    Aus meiner Sicht gehören beim Einsatz die Mobiltelefone definitiv nicht am Mann getragen. Allein schon aus Gründen der Sicherheit.
    Ich möchte an dieser Stelle auf die Gefahrenmatrix hinweisen: Explosionsgefahr.
    Oder habt Ihr alle Handys, die Ex-geschützt sind?

    Ggf. Mobiltel. im Fzg aufbewahren und, falls eine Info an den AG oder die Familie nötig sein sollte, kurz bei der Einsatzleitung abmelden.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  7. #7
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Aus meiner Sicht gehören beim Einsatz die Mobiltelefone definitiv nicht am Mann getragen. Allein schon aus Gründen der Sicherheit.
    Ich möchte an dieser Stelle auf die Gefahrenmatrix hinweisen: Explosionsgefahr.
    Oder habt Ihr alle Handys, die Ex-geschützt sind?
    Achja, der liebe Ex-Schutz mal wieder. Wie viele eurer Handfunkgeräte sind denn ex-geschützt?

    Das sind Sonderprobleme, die im Alltag kaum eine Rolle spielen, sondern berücksichtigt werden müssen, wenn es so weit ist.

    Ggf. Mobiltel. im Fzg aufbewahren und, falls eine Info an den AG oder die Familie nötig sein sollte, kurz bei der Einsatzleitung abmelden.
    Mein Handy bleibt im Fahrzeug, wenn ich es denn mal mitnehme, aber auch dort oder auf dem Weg dorthin kann es kaputt gehen.

  8. #8
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Achja, der liebe Ex-Schutz mal wieder. Wie viele eurer Handfunkgeräte sind denn ex-geschützt?
    Soweit mir bekannt, keines.
    Aber das sind von der Gemeinde/Feuerwehr bereitgestellte Arbeits-/Kommunikationsmittel. Wenn damit/dadurch ewas passiert, ist das in der Verantwortung der Wehrführung/Einsatzleitung.
    Löst ein Handy an der Einsatzstelle Probleme aus, kommt man da schon in Erklärungsnot...

    Prinzipiell sehe ich persönlich da auch keine Probleme und ich finde diese Regelungen auch salopp bescheiden. Aber ich versuche auch nur Argumente aufzuzeigen, die als Rechtfertigung kommen könnten.

    Ich habe mein Mobiltel beim Einsatz im Privat-KFZ, da meist das TSF voll ist, wenn ich am Gerätehaus eintreffe.
    Und bisher gab es auch nie ein Problem, wenn ich mich für Infotelefonate mal für ein paar Minuten abgemeldet habe. Es ergeben sich immer Möglichkeiten und Zeitfenster dafür ;-)
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

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