Ist immer eine Frage der Auslegung:

Ist ein Feuerwehrangehöriger im Rahmen einer Rufbereitschaft (wie bei mir) auf das Mobiltelefon angewiesen, kann er sich der beruflichen Erreichbarkeit nicht mit dem Argument entziehen, ich hatte FW-Dienst, deshalb lag das Handy im Spind.

Anders sieht es aber z.B. mit einer Brille aus, hier ist grundsätzlich Ersatz zu leisten.