Punkt ist: In 100 Kommunen gibt es 100 verschiedene Ansatzweisen und Sichtweisen.
Die einzige Lösung: nett fragen, um Klärung bitten und sehen, was rauskommt.
Dass nun jeder vom Bekannten eines Kollegen erzählt, hilft nicht.
Punkt ist: In 100 Kommunen gibt es 100 verschiedene Ansatzweisen und Sichtweisen.
Die einzige Lösung: nett fragen, um Klärung bitten und sehen, was rauskommt.
Dass nun jeder vom Bekannten eines Kollegen erzählt, hilft nicht.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Kurz was aus meiner eigenen Erfahrung:
Hatte Urlaub, habe einige Kleinigkeiten im Freibereich erledigt. Dabei hatte ich mein Handy (kein besonders gutes Modell, nichts teures etc.) in der Jackentasche. Wärend dieser Zeit erfolgte eine Alarmierung. Bei der Ankuft im Gerätehaus viel meine Jacke beim Umziehen vom Haken. Da es bei uns etwas...eng im Gerätehaus zugeht stieg der darauffolgende Kollege auf meine Jacke (und leider auch auf das Handy).
Ergebnis: Defekt. Display hin und noch ein paar andere Sachen. Das Ganze entsprechend meinem Kommandanten gemeldet, dieser wiederrum das Ganze an die Stadt gemeldet, Bericht geschrieben. Seitens der Stadt wurde mir mitgeteilt, ich solle bitte einen Kostenvoranschlag machen lassen. In den Handyladen, dorten die Situation geschildert, Handy abgegeben. Nach zwei Wochen Anruf, Handy wäre fertig(?!). Reingefahren, gemeint ich hätte ja nur einen KV verlangt hat es nur geheißen "naja, so teuer war das ja auch net" und wenn ich mal was privat bräuchte sollte ich wieder kommen. Fakt ist, die Stadt hätte mir das Handy ersetzt.
Wobei ich sowas als reine Freundlichkeit der Stadt ihren FFW´lern gegenüber definieren würde. Da ich mein Handy genauso gut im Auto hätte lassen können (Vermeidung von solchen Fällen). Beim Übungsdienst gibt es seitens dem Kommandanten die Weisung, alles was nicht zum Dienstbetrieb gehört bleibt im Gerätehaus. Den ein Handy sehe ich nicht als zwingend notwendig an. Sollte ich eine Art Rufbereitschaft haben, dann darf ich auch nicht auf Übung fahren. Weil von der Übung kann ich net weg (oder net so einfach).
Anders verhielt es sich, als mir meine Brille beim Aufsetzen der Maske runter gefallen ist. Mehrere Kratzer in den Gläsern. Das kann meiner Ansicht nach passieren. Und die kann ich mal schlecht im Gerätehaus lassen. Dan wäre nichts mehr mit fahren gewesen. So wurde es auch seitens der Versicherung gesehen und der Schaden wurde schnell und kompetent geregelt.
Dies ist eine Beispiel, wie es in einer Stadt in Bayern gehandhabt wird. Wie das letztenendes bei euch geregelt wird solltest du bei deinen Vorgesetzten erfragen. Die können dir zu deiner Situation denke ich mal eine genaue Auskunft geben was die Stadt/Gemeinde ersetzt und was nicht.
Gelernt habe ich aus diesen Sachen Zwei Dinge: Zum einen stelle ich mich beim Brille absetzen bisschen weg von meinem Kollegen, zum anderne bleibt mein Handy konsequent auch im Einsatzfalle im Auto. Mir sind aus beiden Vorfällen kein finanzieller Schaden entstanden, aber es muss ja auch net sein wenn es leicht vermieden werden kann.
Nicht ganz. Das Thema Schadenersatz ist sehr genau gesetzlich geregelt.
Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung u.a. über § 18 SGB VII.
Dem Versicherten steht ein Ersatz für Sachschäden nur zu, wenn der Einsatz der infolge der versicherten Tätigkeit beschädigten Sache im Interesse des Hilfsunternehmens erfolgte, für das die Tätigkeit erbracht wurde. Ersatz für Schäden an Hilfsmitteln (z.B. Brille) ist immer begründet.
Dies gilt brigens ünicht(!) für Ausbildungsveranstaltungen! (schon gewusst?!)
Das kann er sicherlich machen ... ich befürchte nur, das nicht sehr viel dabei herauskommt.
Selbstverständlich kann das ein Vorgesetzter im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben in einer dienstlichen Weisung zum Schutz der Mitarbeiter genau so regeln. (Er wäre mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er es nicht machen würde - und das im Rahmen einer Unterweisung gegen Unterschrift ... )
Beste Grüße, Udo
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Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
Sapere aude! (Horaz)
Das soll heißen, wenn meine Brille beim normalen Übungsdienstabend beschädigt wird, steht mir kein Ersatz zu? Und dass, wo ich doch zur Teilnahme verpflichtet bin?
Dann sollte sich die Gemeinde mal überlegen, was die Ehrenamtler in Zukunft fordern würden:
- Vom Dienstherren gestellte Brille für den Übungs- und Einsatzdienst (bei uns bisher nicht, auch eine Maskenbrille habe ich bisher nicht erhalten...)
- Dienstschuhe für Ausgehuniform (Bei uns bisher auch nicht, nutze meine privaten...)
- Weißes Hemd mit Dienstgradschlaufen (Oh, auch nicht gestellt)
- Schwarze Krawatte für Uniform (O-Ton Wehrführer: Jeder Kerl hat doch wohl eine schwarze Krawatte im Schrank...)
- Schwarze Hose zur Ausgehuniform (Richtig, musste ich auch privat anschaffen, sogar mit Vorgaben gem. Bekeidungsvorschrift)
- Schwarze Socken (Nein, da nutze ich auch meine eigenen)
- Kugelschreiber (soll doch die Feuerwehr dafür sorgen, dass ich mir im Dienst oder beim Einsatz was notieren kann)
Ach ja:
- Kilometerpauschale für die Anfahrt zum Gerätehaus bei Einsätzen und Pflichtdiensten und für Fahrten vom Gerätehaus zur Einsatzstelle, da TSF zwar Gruppenbeladung, aber nur Staffelkabine...
Ihr versteht?
Nur so am Rande: Diese Liste entspricht zwar der Realität, wass die Bereitstellung seitens der Gemeinde angeht, spiegelt aber nicht meine Meinung wieder, dass die Gemeinde das alles auch stellen soll/muss. Das ist ironisch gemeint!
Geändert von marka (12.03.2012 um 13:06 Uhr)
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
Wenn mich nicht alles täuscht, steht da aber auch drin, dass das nur gilt, sofern kein anderer öffentlich-rechtlicher Schadensersatzanspruch besteht. Man müsste mal für die Feuerwehren die einzelnen Brandschutzgesetze der Länder wälzen, ich bin mir aber sicher, dass das bei etlichen eben ähnlich wie in NRW geregelt ist.
Eine Korrektionsbrille wird als Körperhilfsmittel angesehen und stellt daher im Schadensfall wie eine andere Verletzung einen Arbeitsunfall und keinen Sachschaden dar.
In Zeiten wo man froh sein kann die Besatzung des Fahrzeuge voll zu bekommen, ist es meist wichtig das die Leue ihr Handy dabei haben.
Oder soll ich erst vor dem Gerätehaus meinen Chef anrufen und sagen du ich komme später bin zum Einsatz.
Kann schon mal sein das es paar Minuten dauert bis man mal jemand am Telefon hat.
Man kann meist schelcht bei Alarmierung abschätzen ob der Einsatz nun 1 oder 8 Stunden geht also muss man sich Notfalls auslösen lassen oder jemand kontaktieren wärend des Einsatzes.
Es gibt noch ein Leben ausserhalb der Feuerwehr und meist hat man was anders vor als den ganzen Tag auf einen Einsatz zu warten, also muss man vieleicht auch mal Termine etc absagen.
edit// soryy habe die 2 seite nicht gesehen, nederrijner bin ganz deiner Meinung
Geändert von feuerball (12.03.2012 um 15:11 Uhr)
Stimmt schon.
Man kann sich aber auch fragen, ob Handys nicht heutzutage so sehr Bestandteil unseres Alltags sind, dass man sie auch Feuerwehrleuten im Einsatz zugestehen sollte, um Familie/Freunde/Arbeitgeber informieren zu können. Die Zeiten ändern sich, die Leute passen schon aus eigenem Antrieb auf ihr Eigentum auf und wenn doch einmal etwas kaputt geht, zahlt man das eben. Mit ist bei uns in den letzten Jahren kein Fall bekannt, bei dem ein Handy kaputt ging - und das obwohl es kein solches Verbot gegen Unterschrift gibt.
Ein Schaden am Privatfahrzeug auf dem Weg zum Einsatz ist m. E. wesentlich wahrscheinlicher, geht schnell in die Tausende Euro - es denkt aber keiner daran, die Fahrt zum Feuerwehrhaus mit dem Privatfahrzeug gegen Unterschrift zu untersagen.
Ob man in Zukunft die FA damit halten kann, dass man sie völlig abseits der gesellschaftlichen Entwicklung wie kleine Kinder behandelt, weiß ich nicht. ("Du, ich wollte Dir ja Bescheid sagen, dass ich nicht mit ins Kino komme, aber wir musste eine Ölspur kehren und im Feuerwehrdienst darf ich mein Handy nicht mitnehmen ...")
Aus meiner Sicht gehören beim Einsatz die Mobiltelefone definitiv nicht am Mann getragen. Allein schon aus Gründen der Sicherheit.
Ich möchte an dieser Stelle auf die Gefahrenmatrix hinweisen: Explosionsgefahr.
Oder habt Ihr alle Handys, die Ex-geschützt sind?
Ggf. Mobiltel. im Fzg aufbewahren und, falls eine Info an den AG oder die Familie nötig sein sollte, kurz bei der Einsatzleitung abmelden.
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
Achja, der liebe Ex-Schutz mal wieder. Wie viele eurer Handfunkgeräte sind denn ex-geschützt?
Das sind Sonderprobleme, die im Alltag kaum eine Rolle spielen, sondern berücksichtigt werden müssen, wenn es so weit ist.
Mein Handy bleibt im Fahrzeug, wenn ich es denn mal mitnehme, aber auch dort oder auf dem Weg dorthin kann es kaputt gehen.Ggf. Mobiltel. im Fzg aufbewahren und, falls eine Info an den AG oder die Familie nötig sein sollte, kurz bei der Einsatzleitung abmelden.
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