Zitat Zitat von Tus-bw Beitrag anzeigen
Selbstverständlich kann das ein Vorgesetzter im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben in einer dienstlichen Weisung zum Schutz der Mitarbeiter genau so regeln. (Er wäre mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er es nicht machen würde - und das im Rahmen einer Unterweisung gegen Unterschrift ... )
Stimmt schon.

Man kann sich aber auch fragen, ob Handys nicht heutzutage so sehr Bestandteil unseres Alltags sind, dass man sie auch Feuerwehrleuten im Einsatz zugestehen sollte, um Familie/Freunde/Arbeitgeber informieren zu können. Die Zeiten ändern sich, die Leute passen schon aus eigenem Antrieb auf ihr Eigentum auf und wenn doch einmal etwas kaputt geht, zahlt man das eben. Mit ist bei uns in den letzten Jahren kein Fall bekannt, bei dem ein Handy kaputt ging - und das obwohl es kein solches Verbot gegen Unterschrift gibt.

Ein Schaden am Privatfahrzeug auf dem Weg zum Einsatz ist m. E. wesentlich wahrscheinlicher, geht schnell in die Tausende Euro - es denkt aber keiner daran, die Fahrt zum Feuerwehrhaus mit dem Privatfahrzeug gegen Unterschrift zu untersagen.

Ob man in Zukunft die FA damit halten kann, dass man sie völlig abseits der gesellschaftlichen Entwicklung wie kleine Kinder behandelt, weiß ich nicht. ("Du, ich wollte Dir ja Bescheid sagen, dass ich nicht mit ins Kino komme, aber wir musste eine Ölspur kehren und im Feuerwehrdienst darf ich mein Handy nicht mitnehmen ...")