Zitat Zitat von Tus-bw Beitrag anzeigen
Nicht ganz. Das Thema Schadenersatz ist sehr genau gesetzlich geregelt.
Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung u.a. über § 18 SGB VII.
Wenn mich nicht alles täuscht, steht da aber auch drin, dass das nur gilt, sofern kein anderer öffentlich-rechtlicher Schadensersatzanspruch besteht. Man müsste mal für die Feuerwehren die einzelnen Brandschutzgesetze der Länder wälzen, ich bin mir aber sicher, dass das bei etlichen eben ähnlich wie in NRW geregelt ist.

Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
Das soll heißen, wenn meine Brille beim normalen Übungsdienstabend beschädigt wird, steht mir kein Ersatz zu? Und dass, wo ich doch zur Teilnahme verpflichtet bin?
Eine Korrektionsbrille wird als Körperhilfsmittel angesehen und stellt daher im Schadensfall wie eine andere Verletzung einen Arbeitsunfall und keinen Sachschaden dar.