
Zitat von
DME-Murxer
wie ist denn das bei Nebenjobs? Darf man da auch nicht zusammen mit dem Hauptjob über 48h kommen?
Wer will das überhaupt überprüfen?
Solang der Nebenjob als Arbeitnehmer ist darfst du nicht nebenbei Arbeiten.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet zu prüfen wie lange du schon arbeitest.
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__22.html
ArbZG
§ 22 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen §§ 3, 6 Abs. 2 oder § 21a Abs. 4, jeweils auch in Verbindung mit § 11 Abs. 2, einen Arbeitnehmer über die Grenzen der Arbeitszeit hinaus beschäftigt,
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.