Mal die Antwort, die ich bekommen habe, als es um ähnliche Dinge ging:
- Es ist verboten den Funk auszuwerten. Die betrifft auch Feuerwehrleute oder Gerätehäuser. Wie bekommt FirEmergency seine Alarmierungen?
- Einzige erlaubte Alarmierung ist die von der Leitstelle ausgelöste Empfangseinrichtung (Sirene, FME, DME)
- Alarmierungen über Handy ist per se nicht als Alarmierungsweg erlaubt, das die Laufzeit mehrere Tage (!) sein kann.
- Als (inoffizelle!) Zusatzmöglichkeit, zum informieren(!) der Einsatzkräfte, mag Handyalarm vielleicht verlockend sein, sollte allerdings der offizielle Alarmempfänger nicht auslösen, ist die Handyalarmierung nicht zu beachten. Wenn die HA nur beachtet werden darf, wenn auch der offizielle Empfänger auslöst, so ist die Handyalarmierung völlig sinnfrei....
- Sollte eine Einsatzkraft aufgrund der Alarmierung durch FirEmergency losfahren und dabei eine Schaden verursachen/erleiden zahlt keine Versicherung, da die Person nicht alarmiert wurde.
- Einsatzkräfte der BOS nehmen auf dem Weg zur Unterkunft/Gerätehaus keine WEGErechte (§38 StVO-Blaulicht und Horn) sondern die Feuerwehrler SONDERrechte (§35, Abs.1) in Anspruch. Rettungsdienst/SEG können KEINE Sonderrechte in Anspruch nehmen auf dem Weg zur Unterkunft (§35 Abs.5a StVO)
- Einzige zugelassene Handyalarmierung (für mich unverständlich, s.o., aber naja...): Auslösung der D1-Prio-Alarme durch die Leitstellen.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator