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Thema: Unfalltagegeld der Feuerwehr-Unfallkasse anrechenbares Einkommen?

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  1. #1
    Registriert seit
    18.12.2009
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    153
    Moin Blinky,

    ich kenne solche Situationen aus der Vergangenheit leider zu Genüge ... :(

    Eigentlich sollte es sich bei den Mehrleistungen der FUK um priviligiertes Einkommen nach §11a Abs. 2 SGB II handeln.
    Kann man auch nachlesen -> klick
    Eine Anrechnung wäre danach nicht zulässig.

    @Mr.Blaulicht
    Es wäre sehr nett, wenn du die obigen nichtfachlichen Beiträge im Thread in "Off-Topic" verschieben würdest.
    Geändert von Tus-bw (27.12.2011 um 09:17 Uhr)
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  2. #2
    Registriert seit
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    4.289
    Zitat Zitat von Tus-bw Beitrag anzeigen
    @Mr.Blaulicht
    Es wäre sehr nett, wenn du die obigen nichtfachlichen Beiträge im Thread in "Off-Topic" verschieben würdest.
    Nö, weil es dort keinen Thread gibt, in dem man die herausgerissenen Beiträge nachvollziehen könnte. Außerdem heißt es dann nur wieder, dass hier zensiert wird. Manchmal ist es ganz gut zu sehen, wie der ein oder andere hier im Forum tickt...

    Gruß, Mr. Blaulicht - Moderator

  3. #3
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    Ich habe ein Schreiben der FUK bekommen, aus dem es hervor geht das es Priveligiertes Einkommen sei.

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