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Thema: Unfalltagegeld der Feuerwehr-Unfallkasse anrechenbares Einkommen?

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  1. #14
    Registriert seit
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    Moin Blinky,

    ich kenne solche Situationen aus der Vergangenheit leider zu Genüge ... :(

    Eigentlich sollte es sich bei den Mehrleistungen der FUK um priviligiertes Einkommen nach §11a Abs. 2 SGB II handeln.
    Kann man auch nachlesen -> klick
    Eine Anrechnung wäre danach nicht zulässig.

    @Mr.Blaulicht
    Es wäre sehr nett, wenn du die obigen nichtfachlichen Beiträge im Thread in "Off-Topic" verschieben würdest.
    Geändert von Tus-bw (27.12.2011 um 09:17 Uhr)
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

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