Moin Blinky,
ich kenne solche Situationen aus der Vergangenheit leider zu Genüge ... :(
Eigentlich sollte es sich bei den Mehrleistungen der FUK um priviligiertes Einkommen nach §11a Abs. 2 SGB II handeln.
Kann man auch nachlesen -> klick
Eine Anrechnung wäre danach nicht zulässig.
@Mr.Blaulicht
Es wäre sehr nett, wenn du die obigen nichtfachlichen Beiträge im Thread in "Off-Topic" verschieben würdest.
Geändert von Tus-bw (27.12.2011 um 09:17 Uhr)
Beste Grüße, Udo
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Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
Sapere aude! (Horaz)