war schon mal arbeitslos. seit dem bin ich sicher, dass ich richtig liege!
so nun schluss!
war schon mal arbeitslos. seit dem bin ich sicher, dass ich richtig liege!
so nun schluss!
Moin Blinky,
ich kenne solche Situationen aus der Vergangenheit leider zu Genüge ... :(
Eigentlich sollte es sich bei den Mehrleistungen der FUK um priviligiertes Einkommen nach §11a Abs. 2 SGB II handeln.
Kann man auch nachlesen -> klick
Eine Anrechnung wäre danach nicht zulässig.
@Mr.Blaulicht
Es wäre sehr nett, wenn du die obigen nichtfachlichen Beiträge im Thread in "Off-Topic" verschieben würdest.
Geändert von Tus-bw (27.12.2011 um 09:17 Uhr)
Beste Grüße, Udo
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Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
Sapere aude! (Horaz)
Ich habe ein Schreiben der FUK bekommen, aus dem es hervor geht das es Priveligiertes Einkommen sei.
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