
Zitat von
Blinky
Die Sachbearbeiterin bei der Feuerwehr-Unfallkasse meint Nein, es wäre nicht anrechenbar, da es eine Mehrleistung der gesetzlichen Unfallversicherung für ein Ehrenamt handele, welche den erlíttenen Schaden ausgleichen soll. Mein Anwalt ist sich da nicht 100 % sicher. Er will das aber gerne für mich nachprüfen.
Deine Sachbearbeiterin hat recht, aber ist schon lustig deine zweite Aussage.

Zitat von
Blinky
Mein Anwalt
Ich hoffe das die Beratung darüber nicht erstattet bekommst.
Schon heftig, nicht mal nen Bescheid bekommen, daß sie es anrechnen, aber gleich zum Anwalt rennen.
Die Gemeinschaft zahlt ja.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.