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Thema: Unfalltagegeld der Feuerwehr-Unfallkasse anrechenbares Einkommen?

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  1. #1
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    Unfalltagegeld der Feuerwehr-Unfallkasse anrechenbares Einkommen?

    Hallo Forengemeinde,

    ich hatte im Sommer einen Unfall bei einem Feuerwehreinsatz.

    Heute kam ein Bewilligungsbescheid für eine satzungsbedingte Mehrleistung. Mir wurde für den Zeitraum der Erkrankung Unfall-Tagegeld bewilligt. Es fand ein Datenabgleich mit dem Jobcenter statt und daraus hat die Feuerwehr-Unfallkasse meinen Anspruch berechnet. Da mir in den Bescheid eine Woche fehlte fragte ich nach und die SB der Unfallkasse wies mich darauf hin, das die Krankenzeiten durch Datenabgleich mit dem Jobcenter bekannt wurden. Ich habe der Unfallkasse jetzt die fehlende Krankenmeldung zugefaxt, so das demnächst ein Änderungsbescheid ergeht.

    Meine Frage nun, in wie weit ist es anrechenbares Einkommen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) ?

    Die Sachbearbeiterin bei der Feuerwehr-Unfallkasse meint Nein, es wäre nicht anrechenbar, da es eine Mehrleistung der gesetzlichen Unfallversicherung für ein Ehrenamt handele, welche den erlíttenen Schaden ausgleichen soll. Mein Anwalt ist sich da nicht 100 % sicher. Er will das aber gerne für mich nachprüfen.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Blinky Beitrag anzeigen
    Die Sachbearbeiterin bei der Feuerwehr-Unfallkasse meint Nein, es wäre nicht anrechenbar, da es eine Mehrleistung der gesetzlichen Unfallversicherung für ein Ehrenamt handele, welche den erlíttenen Schaden ausgleichen soll. Mein Anwalt ist sich da nicht 100 % sicher. Er will das aber gerne für mich nachprüfen.
    Deine Sachbearbeiterin hat recht, aber ist schon lustig deine zweite Aussage.

    Zitat Zitat von Blinky Beitrag anzeigen
    Mein Anwalt
    Ich hoffe das die Beratung darüber nicht erstattet bekommst.
    Schon heftig, nicht mal nen Bescheid bekommen, daß sie es anrechnen, aber gleich zum Anwalt rennen.
    Die Gemeinschaft zahlt ja.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Ich bin damit nicht zum Anwalt gerannt. Ich hab noch einiges am laufen wegen dem Jobcenter. Da hab ich einfach mal nebenbei gefragt. Wenn Du die Umstände nicht kennst halte Dich bitte mit solchen Äusserungen zurück.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Deine Sachbearbeiterin hat recht, aber ist schon lustig deine zweite Aussage.



    Ich hoffe das die Beratung darüber nicht erstattet bekommst.
    Schon heftig, nicht mal nen Bescheid bekommen, daß sie es anrechnen, aber gleich zum Anwalt rennen.
    Die Gemeinschaft zahlt ja.
    Wer einmal Kontakt zum Jobcenter hatte, sieht das wahrscheinlich anders. Als ich Kunde bei denen war, waren mehr als die Hälfte aller Bescheide falsch. Da konnte nur noch ein Anwalt helfen, fast alle Widerspruchsverfahren waren erfolgreich.
    MfG

    brause

  5. #5
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    Zitat Zitat von Blinky Beitrag anzeigen
    Wenn Du die Umstände nicht kennst halte Dich bitte mit solchen Äusserungen zurück.
    Ne, mache ich nicht, denn ich zahl das Ganze über meine Steuern.

    Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
    Als ich Kunde bei denen war, waren mehr als die Hälfte aller Bescheide falsch. Da konnte nur noch ein Anwalt helfen, fast alle Widerspruchsverfahren waren erfolgreich.
    Wie gesagt, wenn ein Bescheid kommt, ok.
    Aber schon im vornerein fragen, was zusätzlich Geld kostet. Finde ich ne Frechheit.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
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    Wiso Geld kostet. Es war nur ne Frage nebenbei.

    Ich habe soviel Streß gerade mit mein Jobcenter. 9 Klagen laufen. Mehrere Widersprüche. Eine Fachaufsichtbeschwerde.

    Da kommt es auf eine Frage auch nicht mehr drauf an.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Blinky Beitrag anzeigen
    Da kommt es auf eine Frage auch nicht mehr drauf an.
    Ja ist klar, du mußt es ja vorraussichtlich nicht zahlen.
    Schöne Feiertage.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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