Leute Leute. Mal ehrlich, ihr seid Kameraden... überlegt euch mal, was ihr euch hier rausnehmt.
Normal bin ich hier der Letzte, der den Hilfssheriff raushängen lässt, aber irgendwo ist auch gut!
Leute Leute. Mal ehrlich, ihr seid Kameraden... überlegt euch mal, was ihr euch hier rausnehmt.
Normal bin ich hier der Letzte, der den Hilfssheriff raushängen lässt, aber irgendwo ist auch gut!
Es ist in Deutschland jedem frei, sich anwaltlichen Rat einzuholen. Ob er dabei erwerbslos ist oder über Einkommen verfügt, ist dabei nebensächlich.
Sehr unangebracht finde ich, dass man darüber hier dikutieren muss.
Sollte das nicht sofort aufhören, werde ich das Thema bereinigen und die nicht themenrelevanten Anteile in die Rubrik "Stammtischgesabber" verschieben, wo sie zweifelsohne hingehören.
Gruß, Mr. Blaulicht - Moderator
war schon mal arbeitslos. seit dem bin ich sicher, dass ich richtig liege!
so nun schluss!
Moin Blinky,
ich kenne solche Situationen aus der Vergangenheit leider zu Genüge ... :(
Eigentlich sollte es sich bei den Mehrleistungen der FUK um priviligiertes Einkommen nach §11a Abs. 2 SGB II handeln.
Kann man auch nachlesen -> klick
Eine Anrechnung wäre danach nicht zulässig.
@Mr.Blaulicht
Es wäre sehr nett, wenn du die obigen nichtfachlichen Beiträge im Thread in "Off-Topic" verschieben würdest.
Geändert von Tus-bw (27.12.2011 um 09:17 Uhr)
Beste Grüße, Udo
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Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
Sapere aude! (Horaz)
Ich habe ein Schreiben der FUK bekommen, aus dem es hervor geht das es Priveligiertes Einkommen sei.
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