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Wenn in einem Gerätehaus die BMA anspringt, dann wird alles alrmiert, was vom Verantwortlichen (idR Wehrleiter=Stadt-/Gemeindebrandmeister) in der AAO festgeschrieben ist, mit Ausnahme der betroffenen Wehr (ggf. deren Ortsbrandmeister wegen Schlüsselgewalt). Denn diese Wehr ist in dem speziellen Einsatz aus verständlichen Gründen nicht einsatzfähig, da in dem betroffenen Gerätehaus die komplette Ausrüstung der betroffenen Wehr lagert und dieses nach Brandausbruch nicht mehr ohne Schutzausrüstung betreten werden darf.
Bis dahin sind wir uns fast einig. Das betrifft jedoch nur die Kräfte die nicht in dem betroffenen Gerätehaus untergebracht sind (s.o.) ... Ein Lehrgang "Führer von Führungsgruppen", "Führer von Verbänden" oder "Zugführer" ist nicht voraussetzung um Einsatzleiter zu sein / was zu sagen zu haben!
Einsatzleiter ist immer:
- Stadtbrandmeister
- stellvertretende Stadtbrandmeister
- Ortsbrandmeister
- stellvertretende OBM
- Gruppenführer
- dienstranghöchste Einsatzkraft
- ersteintreffende Einsatzkraft.
Bei Abwesenheit der jeweiligen Kraft geht das immer in der Reihenfolge von oben nach unten weiter. Somit kann JEDER in die Lage kommen einen Einsatz leiten zu müssen. Spätestens ab dem Gruppenführer haben die Kräfte keinen der genannten Lehrgänge.
Geändert von AkkonHaLand (14.11.2011 um 13:24 Uhr)
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Das ist zu schwarz/weiß. Stichwort Brandabschnitte etc.
Nur weil irgendwo ein Entstehungsbrand ist, ist nicht gleich das ganze Gebäude verraucht bzw. unbegehbar. Das kann es aber je nachdem umso schneller werden, wenn man der dort beheimateten Wehr nicht zutraut, selbst abzuschätzen, wann man was und wieviel noch rausholen kann.
Das Wichtigste am Gerätehaus ist ja wohl die Fahrzeughalle samt Inhalt. Leider findet sich dort neben einer hohen Brandlast i.d.R. keinerlei Brandabschottung zwischen den Stellplätzen, sodaß das Risiko eines Totalverlustes recht hoch ist.
Wie schnell das Ganze gehen kann zeigt dieses Beispiel:
http://www.ff-feudenheim.de/historie/ein_180103.html
RTW abgestellt, Patient ausgeladen und in die Aufnahme gebracht. Bei Rückkehr in die Fahrzeughalle war es nicht mal mehr möglich, das NEF zu retten...
Von daher ist neben der Notwendigkeit einer BMA eben auch die Notwendigkeit einer umfassenden Alarmierung bei deren Auslösung unabdingbar.
Ein Totalausfall einer größeren Wehr ist nicht ohne weiteres kompensierbar und bedeutet für das Ausrückegebiet ein erhöhtes Risiko bei Bränden.
Das GH ist nämlich bei näherer Betrachtung ein existenzieller Bestandteil der Infrastruktur und nicht nur irgendeine Fahrzeughalle.
MfG
Frank
Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!
Ich kenn mich bei Feuerwehrs nicht so aus, aber wäre es nicht trotzdem sinnvoll, die betroffene Wehr mitzualarmieren, weil...
* die Ausrüstung auch von anderen gestellt werden kann
* die eigene Wehr wahrscheinlich am schnellsten am Einsatzort ist und so vielleicht noch schlimmeres verhindern kann
* und am wichtigsten: Sie kennt sich am besten in den Räumlichekeiten aus. Die eigenen Leute wissen genau, wo was steht, wo dei Treppen sind, wo gefährliche Gegestände sind etc. Und sie haben den Schlüssel!
Ich denke, als schnelle Menpower und als Know-Hoh sollte man die betroffene Wehr nicht ausklammern.
Gruß, Mr. Blaulicht
Und realistisch betrachtet: Die kommen doch so oder so.
Entweder frühzeitig alarmiert, und evtl. mit der Chance auf frühestmöglichen, erfolgreichen Eingriff. Oder später, wenn sie mitbekommen, dass andere Wehren gerade ihre Unterkunft bearbeiten. Dann werden sie im Ernstfall dafür zuständig sein, die Chaosphase des Einsatzes möglichst lange hinauszuzögern.
Den Feuerwehrmann will ich sehen, an dem die Nachbarlöschzüge vorbeifahren, oder der durch Nachbarin Gerda aufmerksam gemacht wird, der dann sagt: "Och, das stimmt schon so, wenn die mich nicht alarmieren, löschen die gerade unser Gerätehaus."
Ich würde übrigens auch abseits der FW-Gebäude, bei den HiOrgs soweit gehen: BMA beim DRK (oder THW, oder was weiß ich) => objektbezogene BMA => alle Schleifen in den Erstalarm, die dort ihre Unterkunft haben, und haben sie mit Brandeinsätzen noch so wenig am Hut. Nur für die Chance, den Übergang vom kleinen Entstehungsbrand hierhin vielleicht noch zu verhindern: http://www.lv-hhmvsh.thw.de/einsatz_...=LVSH&lfd=1529
Ich halte außerdem nichts davon, (freiwilligen) Feuerwehrleuten pauschal unüberlegtes und im weiteren gefährliches Handeln zu unterstellen, sobald sie selbst betroffen sind. Diese persönliche Betroffenheit ist insb. in kleineren Ortschaften mit vielen sozialen Bindungen immer möglich und auch einigermaßen wahrscheinlich, augenscheinlich kann die Feuerwehr da trotzdem Hilfe leisten ohne blindlings in die Flammen zu rennen.
Löschversuche bei einem Entstehungsbrand mutet man i. ü. Jedermann zu, ausgebildete Feuerwehrleute können da also sicher auch wirkungsvoll handeln. Zumal eben eine BMA im Idealfall einen Entstehungsbrand meldet und somit mind. das Retten von Sachwerten (Fahrzeuge aus der Halle, Umkleiden, Lager und Werkstätten leer räumen etc.), wenn nicht die Verhinderung der Ausbreitung möglich sind.
So pauschal ebenfalls nicht zutreffend, in NRW leitet ein (der) von der Gemeinde bestellte Einsatzleiter die Abwehrmaßnahmen, wenn dieser nicht da ist, der zuerst am E-Ort eintreffende oder bis dahin dort tätige Einheitsführer.... Ein Lehrgang "Führer von Führungsgruppen", "Führer von Verbänden" oder "Zugführer" ist nicht voraussetzung um Einsatzleiter zu sein / was zu sagen zu haben!
Einsatzleiter ist immer:
Stadtbrandmeister
stellvertretende Stadtbrandmeister
Ortsbrandmeister
stellvertretende OBM
Gruppenführer
dienstranghöchste Einsatzkraft
ersteintreffende Einsatzkraft.
Bei Abwesenheit der jeweiligen Kraft geht das immer in der Reihenfolge von oben nach unten weiter. Somit kann JEDER in die Lage kommen einen Einsatz leiten zu müssen. Spätestens ab dem Gruppenführer haben die Kräfte keinen der genannten Lehrgänge.
Wenn bei Euch jeder einen Schlüssel hat mag das ja ggf. eine Idee sein. IdR. Haben bei Feuerwehrs nur die Funktionsträger (OBM, eingesetzter GF, JFW, Gerätewart, ...) einen Schlüssel....
Hatte ich oben etwas anderes geschrieben? Die Rehenfolge ist in meiner Auflistung von oben nach unten, ist der StBM nicht da ist der stv StBM der EL, wenn der nicht da ist, der OBM und so weiter...
Ob ich den von der Kommune bestellten EL nun Stadt(Gemeine-)brandmeister, Stadtbrandinspektor, Stadtfeuerwehreinsatzverantwortungsträgerperson nenne oder irgendwie ist doch eigentlch egal, die Rangfolge bleibt immer die selbe.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Hier hat's (mal wieder) mit der betroffenen Einheit selbst geklappt, trotz BF im Rücken miterstalarmiert (ob durch BMA, k.A.): http://www.feuerwehr.de/news/2012/01...Regensburg.php
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