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Thema: BMA im Feuerwehrhaus: EINSATZTAKTIK

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Also wenn mir jemand in der FwDv 3 oder ähnlichem die Stelle zeigt worin steht was beim Auslösen einer BMA auszurücken hat und was nicht, dann kann man weiter eine Diskusion führen. Da das aber in der örtlichen AAO festgelgt ist, sollte es jede Stadt und Feuerwehr so halten wie sie es für richtig hält!!!
    Und wenn der Einsatzleiter sagt das er alleine Fährt und die anderen Kräfte sollen in Bereitschaft bleiben, bis das er sich meldet, dann ist das so!!!
    Er ist der Einsatzleiter, und nur er allein ist in der Verantwortung für den Ablauf des gesamten Feuerwehreinsatzes und ist entsprechend auch allen Einsatzkräften, unter Berücksichtigung der Befehlsstruktur, weisungsbefugt.
    Das alles kann aber jeder gerne selbst hier http://www.idf.nrw.de/service/downloads/pdf/fwdv100.pdf nachlesen.
    Und wem das nicht passt der muss schnellst möglich einen Führer von Führungsgruppen oder Verbänden oder Notfalls nur den Zugführer Lehrgang besuchen, dann hat er das sagen...
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  2. #2
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    Hallo,

    ich würde auch sagen, das wir etwas vom Thema abkommen (was ist wenn...).
    Grundlegen, würde "ich" zur eigentlichen Wehr, eine zusätzliche Wehr in der AAO alamieren.

    Keiner kann sagen wo der Brand ausgebrochen ist und in 5min. kann eine Fahrzeughalle in Rauch stehen.

    Somit.....schönes WE,
    J.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Und wem das nicht passt der muss schnellst möglich einen Führer von Führungsgruppen oder Verbänden oder Notfalls nur den Zugführer Lehrgang besuchen, dann hat er das sagen...
    Nun, die Tatsache, dass einem etwas nicht passt, bedeutet ja noch lange nicht, dass man es im EInsatzfall nicht mitträgt. Und trotzdem darf hier die eigene Meinung dazu kundgetan werden.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
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    Zurück zum Thema:
    Wenn in einem Gerätehaus die BMA anspringt, dann wird alles alrmiert, was vom Verantwortlichen (idR Wehrleiter=Stadt-/Gemeindebrandmeister) in der AAO festgeschrieben ist, mit Ausnahme der betroffenen Wehr (ggf. deren Ortsbrandmeister wegen Schlüsselgewalt). Denn diese Wehr ist in dem speziellen Einsatz aus verständlichen Gründen nicht einsatzfähig, da in dem betroffenen Gerätehaus die komplette Ausrüstung der betroffenen Wehr lagert und dieses nach Brandausbruch nicht mehr ohne Schutzausrüstung betreten werden darf.


    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    ...Da das aber in der örtlichen AAO festgelgt ist, sollte es jede Stadt und Feuerwehr so halten wie sie es für richtig hält!!!
    Und wenn der Einsatzleiter sagt das er alleine Fährt und die anderen Kräfte sollen in Bereitschaft bleiben, bis das er sich meldet, dann ist das so!!!
    Er ist der Einsatzleiter, und nur er allein ist in der Verantwortung für den Ablauf des gesamten Feuerwehreinsatzes und ist entsprechend auch allen Einsatzkräften, unter Berücksichtigung der Befehlsstruktur, weisungsbefugt.
    Bis dahin sind wir uns fast einig. Das betrifft jedoch nur die Kräfte die nicht in dem betroffenen Gerätehaus untergebracht sind (s.o.)
    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    ...Und wem das nicht passt der muss schnellst möglich einen Führer von Führungsgruppen oder Verbänden oder Notfalls nur den Zugführer Lehrgang besuchen, dann hat er das sagen...
    ... Ein Lehrgang "Führer von Führungsgruppen", "Führer von Verbänden" oder "Zugführer" ist nicht voraussetzung um Einsatzleiter zu sein / was zu sagen zu haben!
    Einsatzleiter ist immer:
    • Stadtbrandmeister
    • stellvertretende Stadtbrandmeister
    • Ortsbrandmeister
    • stellvertretende OBM
    • Gruppenführer
    • dienstranghöchste Einsatzkraft
    • ersteintreffende Einsatzkraft.

    Bei Abwesenheit der jeweiligen Kraft geht das immer in der Reihenfolge von oben nach unten weiter. Somit kann JEDER in die Lage kommen einen Einsatz leiten zu müssen. Spätestens ab dem Gruppenführer haben die Kräfte keinen der genannten Lehrgänge.
    Geändert von AkkonHaLand (14.11.2011 um 13:24 Uhr)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  5. #5
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Wenn in einem Gerätehaus die BMA anspringt, dann wird alles alrmiert, was vom Verantwortlichen (idR Wehrleiter=Stadt-/Gemeindebrandmeister) in der AAO festgeschrieben ist, mit Ausnahme der betroffenen Wehr (ggf. deren Ortsbrandmeister wegen Schlüsselgewalt). Denn diese Wehr ist in dem speziellen Einsatz aus verständlichen Gründen nicht einsatzfähig, da in dem betroffenen Gerätehaus die komplette Ausrüstung der betroffenen Wehr lagert und dieses nach Brandausbruch nicht mehr ohne Schutzausrüstung betreten werden darf.
    Das ist zu schwarz/weiß. Stichwort Brandabschnitte etc.
    Nur weil irgendwo ein Entstehungsbrand ist, ist nicht gleich das ganze Gebäude verraucht bzw. unbegehbar. Das kann es aber je nachdem umso schneller werden, wenn man der dort beheimateten Wehr nicht zutraut, selbst abzuschätzen, wann man was und wieviel noch rausholen kann.

  6. #6
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Das ist zu schwarz/weiß. Stichwort Brandabschnitte etc.
    Das Wichtigste am Gerätehaus ist ja wohl die Fahrzeughalle samt Inhalt. Leider findet sich dort neben einer hohen Brandlast i.d.R. keinerlei Brandabschottung zwischen den Stellplätzen, sodaß das Risiko eines Totalverlustes recht hoch ist.
    Wie schnell das Ganze gehen kann zeigt dieses Beispiel:

    http://www.ff-feudenheim.de/historie/ein_180103.html

    RTW abgestellt, Patient ausgeladen und in die Aufnahme gebracht. Bei Rückkehr in die Fahrzeughalle war es nicht mal mehr möglich, das NEF zu retten...

    Von daher ist neben der Notwendigkeit einer BMA eben auch die Notwendigkeit einer umfassenden Alarmierung bei deren Auslösung unabdingbar.
    Ein Totalausfall einer größeren Wehr ist nicht ohne weiteres kompensierbar und bedeutet für das Ausrückegebiet ein erhöhtes Risiko bei Bränden.
    Das GH ist nämlich bei näherer Betrachtung ein existenzieller Bestandteil der Infrastruktur und nicht nur irgendeine Fahrzeughalle.

    MfG

    Frank
    Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!

  7. #7
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Denn diese Wehr ist in dem speziellen Einsatz aus verständlichen Gründen nicht einsatzfähig, da in dem betroffenen Gerätehaus die komplette Ausrüstung der betroffenen Wehr lagert und dieses nach Brandausbruch nicht mehr ohne Schutzausrüstung betreten werden darf.
    Ich kenn mich bei Feuerwehrs nicht so aus, aber wäre es nicht trotzdem sinnvoll, die betroffene Wehr mitzualarmieren, weil...
    * die Ausrüstung auch von anderen gestellt werden kann
    * die eigene Wehr wahrscheinlich am schnellsten am Einsatzort ist und so vielleicht noch schlimmeres verhindern kann
    * und am wichtigsten: Sie kennt sich am besten in den Räumlichekeiten aus. Die eigenen Leute wissen genau, wo was steht, wo dei Treppen sind, wo gefährliche Gegestände sind etc. Und sie haben den Schlüssel!

    Ich denke, als schnelle Menpower und als Know-Hoh sollte man die betroffene Wehr nicht ausklammern.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  8. #8
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    Und realistisch betrachtet: Die kommen doch so oder so.
    Entweder frühzeitig alarmiert, und evtl. mit der Chance auf frühestmöglichen, erfolgreichen Eingriff. Oder später, wenn sie mitbekommen, dass andere Wehren gerade ihre Unterkunft bearbeiten. Dann werden sie im Ernstfall dafür zuständig sein, die Chaosphase des Einsatzes möglichst lange hinauszuzögern.
    Den Feuerwehrmann will ich sehen, an dem die Nachbarlöschzüge vorbeifahren, oder der durch Nachbarin Gerda aufmerksam gemacht wird, der dann sagt: "Och, das stimmt schon so, wenn die mich nicht alarmieren, löschen die gerade unser Gerätehaus."

    Ich würde übrigens auch abseits der FW-Gebäude, bei den HiOrgs soweit gehen: BMA beim DRK (oder THW, oder was weiß ich) => objektbezogene BMA => alle Schleifen in den Erstalarm, die dort ihre Unterkunft haben, und haben sie mit Brandeinsätzen noch so wenig am Hut. Nur für die Chance, den Übergang vom kleinen Entstehungsbrand hierhin vielleicht noch zu verhindern: http://www.lv-hhmvsh.thw.de/einsatz_...=LVSH&lfd=1529

  9. #9
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    Ich halte außerdem nichts davon, (freiwilligen) Feuerwehrleuten pauschal unüberlegtes und im weiteren gefährliches Handeln zu unterstellen, sobald sie selbst betroffen sind. Diese persönliche Betroffenheit ist insb. in kleineren Ortschaften mit vielen sozialen Bindungen immer möglich und auch einigermaßen wahrscheinlich, augenscheinlich kann die Feuerwehr da trotzdem Hilfe leisten ohne blindlings in die Flammen zu rennen.

    Löschversuche bei einem Entstehungsbrand mutet man i. ü. Jedermann zu, ausgebildete Feuerwehrleute können da also sicher auch wirkungsvoll handeln. Zumal eben eine BMA im Idealfall einen Entstehungsbrand meldet und somit mind. das Retten von Sachwerten (Fahrzeuge aus der Halle, Umkleiden, Lager und Werkstätten leer räumen etc.), wenn nicht die Verhinderung der Ausbreitung möglich sind.

    ... Ein Lehrgang "Führer von Führungsgruppen", "Führer von Verbänden" oder "Zugführer" ist nicht voraussetzung um Einsatzleiter zu sein / was zu sagen zu haben!
    Einsatzleiter ist immer:
    Stadtbrandmeister
    stellvertretende Stadtbrandmeister
    Ortsbrandmeister
    stellvertretende OBM
    Gruppenführer
    dienstranghöchste Einsatzkraft
    ersteintreffende Einsatzkraft.
    Bei Abwesenheit der jeweiligen Kraft geht das immer in der Reihenfolge von oben nach unten weiter. Somit kann JEDER in die Lage kommen einen Einsatz leiten zu müssen. Spätestens ab dem Gruppenführer haben die Kräfte keinen der genannten Lehrgänge.
    So pauschal ebenfalls nicht zutreffend, in NRW leitet ein (der) von der Gemeinde bestellte Einsatzleiter die Abwehrmaßnahmen, wenn dieser nicht da ist, der zuerst am E-Ort eintreffende oder bis dahin dort tätige Einheitsführer.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    ...Und sie haben den Schlüssel!...
    Wenn bei Euch jeder einen Schlüssel hat mag das ja ggf. eine Idee sein. IdR. Haben bei Feuerwehrs nur die Funktionsträger (OBM, eingesetzter GF, JFW, Gerätewart, ...) einen Schlüssel....

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    ...So pauschal ebenfalls nicht zutreffend, in NRW leitet ein (der) von der Gemeinde bestellte Einsatzleiter die Abwehrmaßnahmen, wenn dieser nicht da ist, der zuerst am E-Ort eintreffende oder bis dahin dort tätige Einheitsführer.
    Hatte ich oben etwas anderes geschrieben? Die Rehenfolge ist in meiner Auflistung von oben nach unten, ist der StBM nicht da ist der stv StBM der EL, wenn der nicht da ist, der OBM und so weiter...
    Ob ich den von der Kommune bestellten EL nun Stadt(Gemeine-)brandmeister, Stadtbrandinspektor, Stadtfeuerwehreinsatzverantwortungsträgerperson nenne oder irgendwie ist doch eigentlch egal, die Rangfolge bleibt immer die selbe.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  11. #11
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    Hier hat's (mal wieder) mit der betroffenen Einheit selbst geklappt, trotz BF im Rücken miterstalarmiert (ob durch BMA, k.A.): http://www.feuerwehr.de/news/2012/01...Regensburg.php

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