Ich halte außerdem nichts davon, (freiwilligen) Feuerwehrleuten pauschal unüberlegtes und im weiteren gefährliches Handeln zu unterstellen, sobald sie selbst betroffen sind. Diese persönliche Betroffenheit ist insb. in kleineren Ortschaften mit vielen sozialen Bindungen immer möglich und auch einigermaßen wahrscheinlich, augenscheinlich kann die Feuerwehr da trotzdem Hilfe leisten ohne blindlings in die Flammen zu rennen.
Löschversuche bei einem Entstehungsbrand mutet man i. ü. Jedermann zu, ausgebildete Feuerwehrleute können da also sicher auch wirkungsvoll handeln. Zumal eben eine BMA im Idealfall einen Entstehungsbrand meldet und somit mind. das Retten von Sachwerten (Fahrzeuge aus der Halle, Umkleiden, Lager und Werkstätten leer räumen etc.), wenn nicht die Verhinderung der Ausbreitung möglich sind.
So pauschal ebenfalls nicht zutreffend, in NRW leitet ein (der) von der Gemeinde bestellte Einsatzleiter die Abwehrmaßnahmen, wenn dieser nicht da ist, der zuerst am E-Ort eintreffende oder bis dahin dort tätige Einheitsführer.... Ein Lehrgang "Führer von Führungsgruppen", "Führer von Verbänden" oder "Zugführer" ist nicht voraussetzung um Einsatzleiter zu sein / was zu sagen zu haben!
Einsatzleiter ist immer:
Stadtbrandmeister
stellvertretende Stadtbrandmeister
Ortsbrandmeister
stellvertretende OBM
Gruppenführer
dienstranghöchste Einsatzkraft
ersteintreffende Einsatzkraft.
Bei Abwesenheit der jeweiligen Kraft geht das immer in der Reihenfolge von oben nach unten weiter. Somit kann JEDER in die Lage kommen einen Einsatz leiten zu müssen. Spätestens ab dem Gruppenführer haben die Kräfte keinen der genannten Lehrgänge.