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Thema: BMA im Feuerwehrhaus: EINSATZTAKTIK

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  1. #1
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    BMA im Feuerwehrhaus: EINSATZTAKTIK

    Hallo,
    wessen Feuerwehrhaus hat eine Brandmeldeanlage? Wie sieht die Einsatztaktik im Falle einer Brandmeldung aus?
    Ich halte eine besondere Einsatztaktik für notwendig, da die eigene Betroffenheit Probleme beim Eigenschutz aber auch bei der Abarbeitung des Schadensereignisses mit sich bringen kann.

    Bitte Ideen & Anregeungen. Danke.

  2. #2
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    Zitat Zitat von kunsti Beitrag anzeigen
    Hallo,
    wessen Feuerwehrhaus hat eine Brandmeldeanlage? Wie sieht die Einsatztaktik im Falle einer Brandmeldung aus?
    Ich halte eine besondere Einsatztaktik für notwendig, da die eigene Betroffenheit Probleme beim Eigenschutz aber auch bei der Abarbeitung des Schadensereignisses mit sich bringen kann.

    Bitte Ideen & Anregeungen. Danke.
    Nun,
    da ja in den meisten Feuerwehrhäusern doch erhebliche ( Teure ) Ausrüstungsgegenstände gelagert sind, ist das schon sinnvoll!

    Besondere Einsatztaktik ? Kommt auf die Örtliche AAO an:
    Bei uns ist das so das BMA Alarme von der HAW abgearbeitet werden, die FF wird nur bei besonderen "Gefahrenherden" ( z.B Krankenhaus oder Altenheim ) mit Alarmiert wird... so wäre das Problem der eigenen Betroffenheit erst mal nicht so zum tragen kommen.
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  3. #3
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    Moin moin,
    wir haben auch eine BMA und EMA in unserer Wache. Diese beiden Anlagen laufen bei einem Sicherheitsdienstleister auf. Von den wird unser einziger Hauptamtlicher alarmiert (per Handy). Ist dieser nicht erreichbar, wird bei EMA die Polizei alarmiert. Bei BMA wird nachh AAO alarmiert.

    Mfg
    Tim

  4. #4
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    Zitat Zitat von bull60 Beitrag anzeigen
    Moin moin,
    wir haben auch eine BMA und EMA in unserer Wache.
    [...]
    Bei BMA wird nachh AAO alarmiert.
    Da drängt sich mir die Frage auf, inwieweit die AAO hier noch anwendbar ist, wenn das Objekt, in dem Einsatzmittel und PSA lagern, das Schadensobjekt ist.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  5. #5
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    Hallo,

    soviel ich weiss, ist die AAO, Objektbezogen.
    d.h. wenn ich in der Aufstellung der AAO, die eigene/betroffene Fw, als volle Einsatzkräfte mit einplane, werde ich böse überrascht.

    In diesem Fall sollte die Fw max. als unterstützen Kräfte dienen (Ortskundig etc)

    Alles ist Situationsbediengt....komme ich an die PSA/Einsatzfahrzeuge etc. noch dran oder liegen die im Brandherd.

    Es wird kein Fw'ler zusehen, wie sein GH abbrennt, wenn er es verhindert kann.

    Grüße,
    J.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Florian Ww Beitrag anzeigen
    Hallo,

    soviel ich weiss, ist die AAO, Objektbezogen.
    d.h. wenn ich in der Aufstellung der AAO, die eigene/betroffene Fw, als volle Einsatzkräfte mit einplane, werde ich böse überrascht.

    In diesem Fall sollte die Fw max. als unterstützen Kräfte dienen (Ortskundig etc)

    Alles ist Situationsbediengt....komme ich an die PSA/Einsatzfahrzeuge etc. noch dran oder liegen die im Brandherd.

    Es wird kein Fw'ler zusehen, wie sein GH abbrennt, wenn er es verhindert kann.

    Grüße,
    J.
    Sehe ich genau so...
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  7. #7
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Da drängt sich mir die Frage auf, inwieweit die AAO hier noch anwendbar ist, wenn das Objekt, in dem Einsatzmittel und PSA lagern, das Schadensobjekt ist.
    Wenn die BMA einen Entstehungsbrand meldet und die ersten Kräfte nach 2-3 Minuten am Feuerwehrhaus eintreffen würde ich nicht unbedingt von nem Vollbrand ausgehen..
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  8. #8
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    Zitat Zitat von F64098 Beitrag anzeigen
    Die habe ich um 11:55 schon gegeben.
    Wer meint, auf den Anruf hin "Es brennt" anders reagieren zu müssen, als wenn eine BMA sagt "Es brennt", sollte öfter mal Lotto spielen.

    Was sagen denn die Objektbetreiber dazu, daß sie für ihre teure BMA nur Feuerwehr_light bekommen?

    MfG

    Frank
    Hi,

    bei uns ist es schon vorgekommen, dass der Kommandant bei einer BMA erst mal gucken geht.... der Rest wartet in der Fahrzeughalle. Toll, oder? In der Regel rückt auch nur ein LF aus....

    Oft diskutiert - nichts geändert!

    VG

  9. #9
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    Das sehe ich jetzt erstmal auch so. Wenn wir davon ausgehen das die BMA gut in Schuss ist und somit Fehlalarme fast ausgeschlossen werden heißt das aber wiederum das die sehr früh anspricht. Also braucht man nicht Mega menpower. Eine BMA die erst bei Vollbrand auslöst ähm... Dann holen wir uns noch die Lottozahlen von der Wahrsagerin. Nun zu der Alarmierung. Ich würde das ganze auch eher klein halten. Weil die meisten BMAs wirklich (zum Glück ?!) eher einen Fehlalarm auslösen als einen echten Brand melden. Aber wenn mal einer gemeldet wird und schnell jemand vor Ort ist ist der Schaden idr in Grenzen zu halten. Wenn das nicht der Fall ist naja dann ist die BMA irgendwie falsch konzipiert, technisch nicht Okay oder es passiert Mutwillig. Wenn jetzt die BMA auslöst auf jedenfall die Betroffene Einheit mit dahin denn sie möchte im Brandfall Bescheid wissen sowie im Störungsfall. Hat mal jemand Übersicht über Brände (fast Brände) von GHs und ob mit oder ohne BMA ? Ausserdem ist doch in der Regel sehr schnell der/die erste vor Ort und kann erkunden. Ich gehe nicht davon aus das es länger dauert als 2 max. 2,5min bist jemand da ist. Bedeutet also mit Erkunden ca 5min "Zeitverlust". Was passiert in 5min ? Der Entstehungsbrand wird zum Vollbrand ? Eher nicht. Das "große Feuer" wird doppelt so groß ? Auch wohl eher nicht. Ich denke das der Zeitverlust doch stark im Rahmen liegt im Falle eines Falles. Und was nicht zu vergessen ist wieso sollten wir die Einheit bei ihrem eigenen Gerätehaus anders behandelt werden als eine Firma wo die Brandlast mit unter viel höher ist ? Ist aber alles nur meine Meinung ;)
    Wünsche ein schönes WE

  10. #10
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    Also wenn mir jemand in der FwDv 3 oder ähnlichem die Stelle zeigt worin steht was beim Auslösen einer BMA auszurücken hat und was nicht, dann kann man weiter eine Diskusion führen. Da das aber in der örtlichen AAO festgelgt ist, sollte es jede Stadt und Feuerwehr so halten wie sie es für richtig hält!!!
    Und wenn der Einsatzleiter sagt das er alleine Fährt und die anderen Kräfte sollen in Bereitschaft bleiben, bis das er sich meldet, dann ist das so!!!
    Er ist der Einsatzleiter, und nur er allein ist in der Verantwortung für den Ablauf des gesamten Feuerwehreinsatzes und ist entsprechend auch allen Einsatzkräften, unter Berücksichtigung der Befehlsstruktur, weisungsbefugt.
    Das alles kann aber jeder gerne selbst hier http://www.idf.nrw.de/service/downloads/pdf/fwdv100.pdf nachlesen.
    Und wem das nicht passt der muss schnellst möglich einen Führer von Führungsgruppen oder Verbänden oder Notfalls nur den Zugführer Lehrgang besuchen, dann hat er das sagen...
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  11. #11
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    Hallo,

    ich würde auch sagen, das wir etwas vom Thema abkommen (was ist wenn...).
    Grundlegen, würde "ich" zur eigentlichen Wehr, eine zusätzliche Wehr in der AAO alamieren.

    Keiner kann sagen wo der Brand ausgebrochen ist und in 5min. kann eine Fahrzeughalle in Rauch stehen.

    Somit.....schönes WE,
    J.

  12. #12
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Und wem das nicht passt der muss schnellst möglich einen Führer von Führungsgruppen oder Verbänden oder Notfalls nur den Zugführer Lehrgang besuchen, dann hat er das sagen...
    Nun, die Tatsache, dass einem etwas nicht passt, bedeutet ja noch lange nicht, dass man es im EInsatzfall nicht mitträgt. Und trotzdem darf hier die eigene Meinung dazu kundgetan werden.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  13. #13
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    Zurück zum Thema:
    Wenn in einem Gerätehaus die BMA anspringt, dann wird alles alrmiert, was vom Verantwortlichen (idR Wehrleiter=Stadt-/Gemeindebrandmeister) in der AAO festgeschrieben ist, mit Ausnahme der betroffenen Wehr (ggf. deren Ortsbrandmeister wegen Schlüsselgewalt). Denn diese Wehr ist in dem speziellen Einsatz aus verständlichen Gründen nicht einsatzfähig, da in dem betroffenen Gerätehaus die komplette Ausrüstung der betroffenen Wehr lagert und dieses nach Brandausbruch nicht mehr ohne Schutzausrüstung betreten werden darf.


    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    ...Da das aber in der örtlichen AAO festgelgt ist, sollte es jede Stadt und Feuerwehr so halten wie sie es für richtig hält!!!
    Und wenn der Einsatzleiter sagt das er alleine Fährt und die anderen Kräfte sollen in Bereitschaft bleiben, bis das er sich meldet, dann ist das so!!!
    Er ist der Einsatzleiter, und nur er allein ist in der Verantwortung für den Ablauf des gesamten Feuerwehreinsatzes und ist entsprechend auch allen Einsatzkräften, unter Berücksichtigung der Befehlsstruktur, weisungsbefugt.
    Bis dahin sind wir uns fast einig. Das betrifft jedoch nur die Kräfte die nicht in dem betroffenen Gerätehaus untergebracht sind (s.o.)
    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    ...Und wem das nicht passt der muss schnellst möglich einen Führer von Führungsgruppen oder Verbänden oder Notfalls nur den Zugführer Lehrgang besuchen, dann hat er das sagen...
    ... Ein Lehrgang "Führer von Führungsgruppen", "Führer von Verbänden" oder "Zugführer" ist nicht voraussetzung um Einsatzleiter zu sein / was zu sagen zu haben!
    Einsatzleiter ist immer:
    • Stadtbrandmeister
    • stellvertretende Stadtbrandmeister
    • Ortsbrandmeister
    • stellvertretende OBM
    • Gruppenführer
    • dienstranghöchste Einsatzkraft
    • ersteintreffende Einsatzkraft.

    Bei Abwesenheit der jeweiligen Kraft geht das immer in der Reihenfolge von oben nach unten weiter. Somit kann JEDER in die Lage kommen einen Einsatz leiten zu müssen. Spätestens ab dem Gruppenführer haben die Kräfte keinen der genannten Lehrgänge.
    Geändert von AkkonHaLand (14.11.2011 um 13:24 Uhr)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  14. #14
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Wenn in einem Gerätehaus die BMA anspringt, dann wird alles alrmiert, was vom Verantwortlichen (idR Wehrleiter=Stadt-/Gemeindebrandmeister) in der AAO festgeschrieben ist, mit Ausnahme der betroffenen Wehr (ggf. deren Ortsbrandmeister wegen Schlüsselgewalt). Denn diese Wehr ist in dem speziellen Einsatz aus verständlichen Gründen nicht einsatzfähig, da in dem betroffenen Gerätehaus die komplette Ausrüstung der betroffenen Wehr lagert und dieses nach Brandausbruch nicht mehr ohne Schutzausrüstung betreten werden darf.
    Das ist zu schwarz/weiß. Stichwort Brandabschnitte etc.
    Nur weil irgendwo ein Entstehungsbrand ist, ist nicht gleich das ganze Gebäude verraucht bzw. unbegehbar. Das kann es aber je nachdem umso schneller werden, wenn man der dort beheimateten Wehr nicht zutraut, selbst abzuschätzen, wann man was und wieviel noch rausholen kann.

  15. #15
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Denn diese Wehr ist in dem speziellen Einsatz aus verständlichen Gründen nicht einsatzfähig, da in dem betroffenen Gerätehaus die komplette Ausrüstung der betroffenen Wehr lagert und dieses nach Brandausbruch nicht mehr ohne Schutzausrüstung betreten werden darf.
    Ich kenn mich bei Feuerwehrs nicht so aus, aber wäre es nicht trotzdem sinnvoll, die betroffene Wehr mitzualarmieren, weil...
    * die Ausrüstung auch von anderen gestellt werden kann
    * die eigene Wehr wahrscheinlich am schnellsten am Einsatzort ist und so vielleicht noch schlimmeres verhindern kann
    * und am wichtigsten: Sie kennt sich am besten in den Räumlichekeiten aus. Die eigenen Leute wissen genau, wo was steht, wo dei Treppen sind, wo gefährliche Gegestände sind etc. Und sie haben den Schlüssel!

    Ich denke, als schnelle Menpower und als Know-Hoh sollte man die betroffene Wehr nicht ausklammern.

    Gruß, Mr. Blaulicht

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