Ergebnis 1 bis 15 von 35

Thema: BMA im Feuerwehrhaus: EINSATZTAKTIK

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Wenn in einem Gerätehaus die BMA anspringt, dann wird alles alrmiert, was vom Verantwortlichen (idR Wehrleiter=Stadt-/Gemeindebrandmeister) in der AAO festgeschrieben ist, mit Ausnahme der betroffenen Wehr (ggf. deren Ortsbrandmeister wegen Schlüsselgewalt). Denn diese Wehr ist in dem speziellen Einsatz aus verständlichen Gründen nicht einsatzfähig, da in dem betroffenen Gerätehaus die komplette Ausrüstung der betroffenen Wehr lagert und dieses nach Brandausbruch nicht mehr ohne Schutzausrüstung betreten werden darf.
    Das ist zu schwarz/weiß. Stichwort Brandabschnitte etc.
    Nur weil irgendwo ein Entstehungsbrand ist, ist nicht gleich das ganze Gebäude verraucht bzw. unbegehbar. Das kann es aber je nachdem umso schneller werden, wenn man der dort beheimateten Wehr nicht zutraut, selbst abzuschätzen, wann man was und wieviel noch rausholen kann.

  2. #2
    Registriert seit
    21.12.2002
    Beiträge
    3.127
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Das ist zu schwarz/weiß. Stichwort Brandabschnitte etc.
    Das Wichtigste am Gerätehaus ist ja wohl die Fahrzeughalle samt Inhalt. Leider findet sich dort neben einer hohen Brandlast i.d.R. keinerlei Brandabschottung zwischen den Stellplätzen, sodaß das Risiko eines Totalverlustes recht hoch ist.
    Wie schnell das Ganze gehen kann zeigt dieses Beispiel:

    http://www.ff-feudenheim.de/historie/ein_180103.html

    RTW abgestellt, Patient ausgeladen und in die Aufnahme gebracht. Bei Rückkehr in die Fahrzeughalle war es nicht mal mehr möglich, das NEF zu retten...

    Von daher ist neben der Notwendigkeit einer BMA eben auch die Notwendigkeit einer umfassenden Alarmierung bei deren Auslösung unabdingbar.
    Ein Totalausfall einer größeren Wehr ist nicht ohne weiteres kompensierbar und bedeutet für das Ausrückegebiet ein erhöhtes Risiko bei Bränden.
    Das GH ist nämlich bei näherer Betrachtung ein existenzieller Bestandteil der Infrastruktur und nicht nur irgendeine Fahrzeughalle.

    MfG

    Frank
    Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •