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Thema: BMA im Feuerwehrhaus: EINSATZTAKTIK

  1. #1
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    BMA im Feuerwehrhaus: EINSATZTAKTIK

    Hallo,
    wessen Feuerwehrhaus hat eine Brandmeldeanlage? Wie sieht die Einsatztaktik im Falle einer Brandmeldung aus?
    Ich halte eine besondere Einsatztaktik für notwendig, da die eigene Betroffenheit Probleme beim Eigenschutz aber auch bei der Abarbeitung des Schadensereignisses mit sich bringen kann.

    Bitte Ideen & Anregeungen. Danke.

  2. #2
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    Zitat Zitat von kunsti Beitrag anzeigen
    Hallo,
    wessen Feuerwehrhaus hat eine Brandmeldeanlage? Wie sieht die Einsatztaktik im Falle einer Brandmeldung aus?
    Ich halte eine besondere Einsatztaktik für notwendig, da die eigene Betroffenheit Probleme beim Eigenschutz aber auch bei der Abarbeitung des Schadensereignisses mit sich bringen kann.

    Bitte Ideen & Anregeungen. Danke.
    Nun,
    da ja in den meisten Feuerwehrhäusern doch erhebliche ( Teure ) Ausrüstungsgegenstände gelagert sind, ist das schon sinnvoll!

    Besondere Einsatztaktik ? Kommt auf die Örtliche AAO an:
    Bei uns ist das so das BMA Alarme von der HAW abgearbeitet werden, die FF wird nur bei besonderen "Gefahrenherden" ( z.B Krankenhaus oder Altenheim ) mit Alarmiert wird... so wäre das Problem der eigenen Betroffenheit erst mal nicht so zum tragen kommen.
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  3. #3
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    Moin moin,
    wir haben auch eine BMA und EMA in unserer Wache. Diese beiden Anlagen laufen bei einem Sicherheitsdienstleister auf. Von den wird unser einziger Hauptamtlicher alarmiert (per Handy). Ist dieser nicht erreichbar, wird bei EMA die Polizei alarmiert. Bei BMA wird nachh AAO alarmiert.

    Mfg
    Tim

  4. #4
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    Zitat Zitat von bull60 Beitrag anzeigen
    Moin moin,
    wir haben auch eine BMA und EMA in unserer Wache.
    [...]
    Bei BMA wird nachh AAO alarmiert.
    Da drängt sich mir die Frage auf, inwieweit die AAO hier noch anwendbar ist, wenn das Objekt, in dem Einsatzmittel und PSA lagern, das Schadensobjekt ist.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  5. #5
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    Hallo,

    soviel ich weiss, ist die AAO, Objektbezogen.
    d.h. wenn ich in der Aufstellung der AAO, die eigene/betroffene Fw, als volle Einsatzkräfte mit einplane, werde ich böse überrascht.

    In diesem Fall sollte die Fw max. als unterstützen Kräfte dienen (Ortskundig etc)

    Alles ist Situationsbediengt....komme ich an die PSA/Einsatzfahrzeuge etc. noch dran oder liegen die im Brandherd.

    Es wird kein Fw'ler zusehen, wie sein GH abbrennt, wenn er es verhindert kann.

    Grüße,
    J.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Florian Ww Beitrag anzeigen
    Hallo,

    soviel ich weiss, ist die AAO, Objektbezogen.
    d.h. wenn ich in der Aufstellung der AAO, die eigene/betroffene Fw, als volle Einsatzkräfte mit einplane, werde ich böse überrascht.

    In diesem Fall sollte die Fw max. als unterstützen Kräfte dienen (Ortskundig etc)

    Alles ist Situationsbediengt....komme ich an die PSA/Einsatzfahrzeuge etc. noch dran oder liegen die im Brandherd.

    Es wird kein Fw'ler zusehen, wie sein GH abbrennt, wenn er es verhindert kann.

    Grüße,
    J.
    Sehe ich genau so...
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  7. #7
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    Klar, man ist selbst betroffen. Das ist blöd, das kann zu Fehlern führen, das kann dazu führen, dass man ein Strahlrohr vielleicht auch mal ohne komplette PSA hält. Oder dass man hustend am Brandort steht, weil man versucht hat das Fahrzeug (oder PSA oder...) noch irgendwie rauszubekommen.
    Aber deshalb die "Betroffenen" nicht oder verspätet alarmieren? Wozu das führt, ist doch klar:
    1. saudumme Presse
    2. saudumme Öffentlichkeitswirkung
    3. Betroffene, die den Brand auch ohne Alarm irgendwann mitkriegen, und dann gilt wieder: Das ist blöd, das kann zu Fehlern führen... Weil anpacken werden die, das kann kein Mensch und kein Gesetz verhindern.

    Wenn man sich die Meldungen zu Bränden im Gerätehaus ansieht, gibt ja leider einige, fallen mir da nicht besonders viele Verletzte auf. Es hat aber einige Fälle gegeben, wo man noch Teile der Ausrüstung oder des Fuhrparkes retten konnte. Es hat Fälle gegeben, wo eine vernünftige Brandbekämpfung durch die "Betroffenen" mit Gerät aus dem Brandobjekt stattgefunden hat. Und nicht zuletzt ist eine BMA ja auch auf Früherkennung von Entstehungsbränden zur Schadensminimierung ausgelegt. Die örtliche Einheit dann nicht, oder gezielt später zu alarmieren, sorry, das wäre doch das Dümmste was man hier machen kann.

    Klar ist, lt. AAO sollten da natürlich auch gleich benachbarte Einheiten kommen, nicht ausschließlich die betroffene Einheit. Aber noch zusätzliche Extrakräfte (als Ersatz der Betroffenen) im Rahmen einer objektbezogenen AAO einplanen, da würde mir persönlich einfach die stets gegebene Möglichkeit der Nachalarmierung reichen.

  8. #8
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    Hallo,

    es geht nicht um die Nichtalamierung, sondern, von Dir richtig erkannten Zusatzkräfte.
    Sollte die betroffene Fw an ihre Einsatzmittel kommen und damit eine effektive
    Brandbekämpfung durchführt, dann ist das oK.

    Es steht dann ein Lzg. zuviel bzw. alle weiteren anrückende Kräfte rum.
    Wiederum kann ich "diese" ja wieder absagten/zurückschicken.

    Was ist wenn nicht, ich habe im schnitt ca. 15-20 Fw'ler (oder weniger) ohne Ausrüstung
    rumstehen, die beim abbrannt des GH zuschauen.

    Wann wird denn normalerweisse Nachalamiert? Dann wenn der nachrückente (gem.AAO)
    Lzg. aufstellung genommen hat und festgestellt wird, das es nicht ausreicht.

    Sorry, dann hinterlege ich lieber einen zusätzlichen Lzg. in der AAO und weiss, das ich dann
    genügend Fw'ler habe inkl. Ausrüstung.

    zZ. überarbeiten wir die AAO, weil die geforderten Anzahl der Einsatzkräfte, zu bestimmten Zeiten nicht ggb. ist.
    Da wir im ländl. Raum tätigt sind, kann es bei bestimmten Einsätzen, änderung von 1x Lzg. zu 3x Lzg. geben.

    Grüße,
    J.

  9. #9
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    Ich denke es geht hier um die Auslöung einer BMA, und nocht um ein "Bestätigtes Feuer" im eigenen Gerätehaus!
    Hier muss erstmal nicht groß Nachalarmiert werden, es sollte eben nur nicht der "Örtliche" Löschzug selbst Alarmiert werden!
    Sollte sich bei Eintreffen oder schon auf der Anfahrt ein anderes Lagebild abzeichen wird gemäß AAO verfahren.
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  10. #10
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    Die Brandmeldeanlage heißt Brandmeldeanlage, weil sie einen Brand meldet.
    Irgendwelche Ausrückeordnungen im Rahmen von "erst mal einen zum kucken schicken" sind für alle Objekte oberhalb des Niveaus eines Lagers für Schlüpfergummi sträflicher Leichtsinn!

    MfG

    Frank
    Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!

  11. #11
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    Zitat Zitat von F64098 Beitrag anzeigen
    Die Brandmeldeanlage heißt Brandmeldeanlage, weil sie einen Brand meldet.
    Irgendwelche Ausrückeordnungen im Rahmen von "erst mal einen zum kucken schicken" sind für alle Objekte oberhalb des Niveaus eines Lagers für Schlüpfergummi sträflicher Leichtsinn!

    MfG

    Frank
    Natürlich!!!
    Es wird nach AAO unter dem Einstzstichwort " BMA " bei uns z.B die HAW Alarmiert, und bei bestätigtem Feuer wird das Einsatzstichwort auf " Feuer 4 Kritischer Brand" erhöt... Punkt Ende AUS.

    Quelle:http://feuerwehr-achenbach.de/Einsat...worte_AAO.html
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  12. #12
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Hier muss erstmal nicht groß Nachalarmiert werden, es sollte eben nur nicht der "Örtliche" Löschzug selbst Alarmiert werden!
    Weiß ja nicht, wie die Eintreffzeiten der HAW in Relation zum Eintreffen der FF an deren Gerätehaus ist, aber für mich sieht eine solche Regelung schon fast nach gewünschter Schadensmaximierung aus.
    Das eine BMA nicht nur Fehlalarme liefert, sollte sich auch in Feuerwehrkreisen so langsam rundgesprochen haben.

    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Es wird nach AAO unter dem Einstzstichwort " BMA " bei uns z.B die HAW Alarmiert, und bei bestätigtem Feuer wird das Einsatzstichwort auf " Feuer 4 Kritischer Brand" erhöt... Punkt Ende AUS.
    Wenn die Bestätigung des Feuers erst durch die eintreffende HAW kommt, und es stellt hinterher einer die Frage, ob bei gleichzeitigem FF-Alarm der Schaden verringert/vermieden werden konnte, dann ist nix mit Punkt Ende AUS.

  13. #13
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    Dass bei einem BMA-Alarm aber erst einmal die Ehda-Feuerwehrleute fahren und man die FF bei Bedarf dazu alarmiert, ist jetzt aber so ungewöhnlich nicht und m. E. auch nicht grundsätzlich falsch. Wieso sollte man da bei einer BMA in einem Feuerwehrhaus anders planen als bei einer gewerblichen Lagerhalle?

  14. #14
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Dass bei einem BMA-Alarm aber erst einmal die Ehda-Feuerwehrleute fahren und man die FF bei Bedarf dazu alarmiert, ist jetzt aber so ungewöhnlich nicht und m. E. auch nicht grundsätzlich falsch. Wieso sollte man da bei einer BMA in einem Feuerwehrhaus anders planen als bei einer gewerblichen Lagerhalle?
    Wie war, wie war...
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  15. #15
    Registriert seit
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    Diese Vorgehensweise ist grundsätzlich falsch, sowohl beim GH als auch bei der gewerblichen Lagerhalle, auch wenn es mancherortens als nicht ungewöhnlich angesehen wird...

    MfG

    Frank
    Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!

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