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Thema: BMA im Feuerwehrhaus: EINSATZTAKTIK

  1. #16
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    Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage aus dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes, die Ereignisse von verschiedenen Brandmeldern empfängt, auswertet und dann reagiert. Der Vorteil der Brandmeldeanlage besteht darin, dass ein Brand unabhängig von der Anwesenheit von Personen frühzeitig erkannt wird und Maßnahmen eingeleitet werden können.
    Grundsätzlich muss auch die Möglichkeit von Falschalarmen berücksichtigt werden, die u.a. durch Falschauswertungen der automatischen Brandmelder sowie durch böswillige Betätigung der Handfeuermelder früher Druckknopfmelder ausgelöst werden können.
    Falschalarme (landläufig: Fehlalarme) entstehen oft auch deshalb, weil diese Arbeiten nicht, wie nach Vorschrift gefordert, gemeldet werden; die Melder sind dann noch während der Arbeiten scharf. Außerdem entstehen Falschalarme, wenn es zu einem Druckabfall in der Sprinkleranlage kommt, durch Platzen des Sprinklerrohrs.
    Häufigkeit
    Die Alarmmeldungen von Brandmeldeanlagen sind häufig Falschalarme. Beispiel: Im Landkreis München lag die Häufigkeit 1996 bei 97 Prozent und 2007 bei 91 Prozent

    Ich behaupte einfach mal das dieses wissen in die erstellung einer AAO mit eingeplant wird, und daher gezielt genügend Kräfte Alarmiert werden. Denn ansonsten müsste bei jedem Notruf umgehend sämtliche Kräfte in Marsch gesetzt werden, sowohl Feuerwehr als auch Rettungsdienstlich...
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  2. #17
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    Zitat Zitat von F64098 Beitrag anzeigen
    Diese Vorgehensweise ist grundsätzlich falsch, sowohl beim GH als auch bei der gewerblichen Lagerhalle, auch wenn es mancherortens als nicht ungewöhnlich angesehen wird...

    MfG

    Frank
    Eine Begründung dieser Meinung wäre schon schön gewesen.

  3. #18
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Wieso sollte man da bei einer BMA in einem Feuerwehrhaus anders planen als bei einer gewerblichen Lagerhalle?
    Weil sich hier u.U. ein Zeitvorteil des dort beheimateten EA gegenüber der HAW ergeben könnte?
    Weil die Falschalarmquote der BMA in einem Feuerwehrhaus etwas von der allgemeinen Statistik abweichen dürfte, da Ursachen wie schlechte Wartung oder unüberlegte Arbeiten unter Meldern hier doch eher nicht zu erwarten sind?

  4. #19
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Eine Begründung dieser Meinung wäre schon schön gewesen.
    Die habe ich um 11:55 schon gegeben.
    Wer meint, auf den Anruf hin "Es brennt" anders reagieren zu müssen, als wenn eine BMA sagt "Es brennt", sollte öfter mal Lotto spielen.

    Was sagen denn die Objektbetreiber dazu, daß sie für ihre teure BMA nur Feuerwehr_light bekommen?

    MfG

    Frank
    Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!

  5. #20
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    Zitat Zitat von F64098 Beitrag anzeigen
    Die habe ich um 11:55 schon gegeben.
    Wer meint, auf den Anruf hin "Es brennt" anders reagieren zu müssen, als wenn eine BMA sagt "Es brennt", sollte öfter mal Lotto spielen.
    Davon habe ich nicht gesprochen.

    Was sagen denn die Objektbetreiber dazu, daß sie für ihre teure BMA nur Feuerwehr_light bekommen?
    Er bekommt das, was für die angenommene Lage ausreichend ist. Das ist für eine BMA in einem Feuerwehrhaus (Brand in Entstehungs- oder Entwicklungsphase, keine Bewohner, guter baulicher Brandschutz, keine besondere Gefahr der schnellen Brandausbreitung) eben ein geringerer Kräfteansatz als z. B. bei einem Altenheim im Bestand mit bekannt schlechten baulichen Gegebenheiten und einer großen Anzahl auf Fremdrettung angewiesener Personen.

    BMA-Alarm ist gleich Feueralarm, aber Feueralarm ist nicht gleich Feueralarm.

    Weil sich hier u.U. ein Zeitvorteil des dort beheimateten EA gegenüber der HAW ergeben könnte?
    Kann, muss aber nicht.

    Weil die Falschalarmquote der BMA in einem Feuerwehrhaus etwas von der allgemeinen Statistik abweichen dürfte, da Ursachen wie schlechte Wartung oder unüberlegte Arbeiten unter Meldern hier doch eher nicht zu erwarten sind?
    Das ist durchaus optimistisch gedacht ;)

  6. #21
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    Zitat Zitat von F64098 Beitrag anzeigen
    Die habe ich um 11:55 schon gegeben.
    Wer meint, auf den Anruf hin "Es brennt" anders reagieren zu müssen, als wenn eine BMA sagt "Es brennt", sollte öfter mal Lotto spielen.

    Was sagen denn die Objektbetreiber dazu, daß sie für ihre teure BMA nur Feuerwehr_light bekommen?

    MfG

    Frank
    Hi,

    bei uns ist es schon vorgekommen, dass der Kommandant bei einer BMA erst mal gucken geht.... der Rest wartet in der Fahrzeughalle. Toll, oder? In der Regel rückt auch nur ein LF aus....

    Oft diskutiert - nichts geändert!

    VG

  7. #22
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Da drängt sich mir die Frage auf, inwieweit die AAO hier noch anwendbar ist, wenn das Objekt, in dem Einsatzmittel und PSA lagern, das Schadensobjekt ist.
    Wenn die BMA einen Entstehungsbrand meldet und die ersten Kräfte nach 2-3 Minuten am Feuerwehrhaus eintreffen würde ich nicht unbedingt von nem Vollbrand ausgehen..
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  8. #23
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    Das sehe ich jetzt erstmal auch so. Wenn wir davon ausgehen das die BMA gut in Schuss ist und somit Fehlalarme fast ausgeschlossen werden heißt das aber wiederum das die sehr früh anspricht. Also braucht man nicht Mega menpower. Eine BMA die erst bei Vollbrand auslöst ähm... Dann holen wir uns noch die Lottozahlen von der Wahrsagerin. Nun zu der Alarmierung. Ich würde das ganze auch eher klein halten. Weil die meisten BMAs wirklich (zum Glück ?!) eher einen Fehlalarm auslösen als einen echten Brand melden. Aber wenn mal einer gemeldet wird und schnell jemand vor Ort ist ist der Schaden idr in Grenzen zu halten. Wenn das nicht der Fall ist naja dann ist die BMA irgendwie falsch konzipiert, technisch nicht Okay oder es passiert Mutwillig. Wenn jetzt die BMA auslöst auf jedenfall die Betroffene Einheit mit dahin denn sie möchte im Brandfall Bescheid wissen sowie im Störungsfall. Hat mal jemand Übersicht über Brände (fast Brände) von GHs und ob mit oder ohne BMA ? Ausserdem ist doch in der Regel sehr schnell der/die erste vor Ort und kann erkunden. Ich gehe nicht davon aus das es länger dauert als 2 max. 2,5min bist jemand da ist. Bedeutet also mit Erkunden ca 5min "Zeitverlust". Was passiert in 5min ? Der Entstehungsbrand wird zum Vollbrand ? Eher nicht. Das "große Feuer" wird doppelt so groß ? Auch wohl eher nicht. Ich denke das der Zeitverlust doch stark im Rahmen liegt im Falle eines Falles. Und was nicht zu vergessen ist wieso sollten wir die Einheit bei ihrem eigenen Gerätehaus anders behandelt werden als eine Firma wo die Brandlast mit unter viel höher ist ? Ist aber alles nur meine Meinung ;)
    Wünsche ein schönes WE

  9. #24
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    Also wenn mir jemand in der FwDv 3 oder ähnlichem die Stelle zeigt worin steht was beim Auslösen einer BMA auszurücken hat und was nicht, dann kann man weiter eine Diskusion führen. Da das aber in der örtlichen AAO festgelgt ist, sollte es jede Stadt und Feuerwehr so halten wie sie es für richtig hält!!!
    Und wenn der Einsatzleiter sagt das er alleine Fährt und die anderen Kräfte sollen in Bereitschaft bleiben, bis das er sich meldet, dann ist das so!!!
    Er ist der Einsatzleiter, und nur er allein ist in der Verantwortung für den Ablauf des gesamten Feuerwehreinsatzes und ist entsprechend auch allen Einsatzkräften, unter Berücksichtigung der Befehlsstruktur, weisungsbefugt.
    Das alles kann aber jeder gerne selbst hier http://www.idf.nrw.de/service/downloads/pdf/fwdv100.pdf nachlesen.
    Und wem das nicht passt der muss schnellst möglich einen Führer von Führungsgruppen oder Verbänden oder Notfalls nur den Zugführer Lehrgang besuchen, dann hat er das sagen...
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  10. #25
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    Hallo,

    ich würde auch sagen, das wir etwas vom Thema abkommen (was ist wenn...).
    Grundlegen, würde "ich" zur eigentlichen Wehr, eine zusätzliche Wehr in der AAO alamieren.

    Keiner kann sagen wo der Brand ausgebrochen ist und in 5min. kann eine Fahrzeughalle in Rauch stehen.

    Somit.....schönes WE,
    J.

  11. #26
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Und wem das nicht passt der muss schnellst möglich einen Führer von Führungsgruppen oder Verbänden oder Notfalls nur den Zugführer Lehrgang besuchen, dann hat er das sagen...
    Nun, die Tatsache, dass einem etwas nicht passt, bedeutet ja noch lange nicht, dass man es im EInsatzfall nicht mitträgt. Und trotzdem darf hier die eigene Meinung dazu kundgetan werden.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  12. #27
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    Zurück zum Thema:
    Wenn in einem Gerätehaus die BMA anspringt, dann wird alles alrmiert, was vom Verantwortlichen (idR Wehrleiter=Stadt-/Gemeindebrandmeister) in der AAO festgeschrieben ist, mit Ausnahme der betroffenen Wehr (ggf. deren Ortsbrandmeister wegen Schlüsselgewalt). Denn diese Wehr ist in dem speziellen Einsatz aus verständlichen Gründen nicht einsatzfähig, da in dem betroffenen Gerätehaus die komplette Ausrüstung der betroffenen Wehr lagert und dieses nach Brandausbruch nicht mehr ohne Schutzausrüstung betreten werden darf.


    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    ...Da das aber in der örtlichen AAO festgelgt ist, sollte es jede Stadt und Feuerwehr so halten wie sie es für richtig hält!!!
    Und wenn der Einsatzleiter sagt das er alleine Fährt und die anderen Kräfte sollen in Bereitschaft bleiben, bis das er sich meldet, dann ist das so!!!
    Er ist der Einsatzleiter, und nur er allein ist in der Verantwortung für den Ablauf des gesamten Feuerwehreinsatzes und ist entsprechend auch allen Einsatzkräften, unter Berücksichtigung der Befehlsstruktur, weisungsbefugt.
    Bis dahin sind wir uns fast einig. Das betrifft jedoch nur die Kräfte die nicht in dem betroffenen Gerätehaus untergebracht sind (s.o.)
    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    ...Und wem das nicht passt der muss schnellst möglich einen Führer von Führungsgruppen oder Verbänden oder Notfalls nur den Zugführer Lehrgang besuchen, dann hat er das sagen...
    ... Ein Lehrgang "Führer von Führungsgruppen", "Führer von Verbänden" oder "Zugführer" ist nicht voraussetzung um Einsatzleiter zu sein / was zu sagen zu haben!
    Einsatzleiter ist immer:
    • Stadtbrandmeister
    • stellvertretende Stadtbrandmeister
    • Ortsbrandmeister
    • stellvertretende OBM
    • Gruppenführer
    • dienstranghöchste Einsatzkraft
    • ersteintreffende Einsatzkraft.

    Bei Abwesenheit der jeweiligen Kraft geht das immer in der Reihenfolge von oben nach unten weiter. Somit kann JEDER in die Lage kommen einen Einsatz leiten zu müssen. Spätestens ab dem Gruppenführer haben die Kräfte keinen der genannten Lehrgänge.
    Geändert von AkkonHaLand (14.11.2011 um 13:24 Uhr)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  13. #28
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Wenn in einem Gerätehaus die BMA anspringt, dann wird alles alrmiert, was vom Verantwortlichen (idR Wehrleiter=Stadt-/Gemeindebrandmeister) in der AAO festgeschrieben ist, mit Ausnahme der betroffenen Wehr (ggf. deren Ortsbrandmeister wegen Schlüsselgewalt). Denn diese Wehr ist in dem speziellen Einsatz aus verständlichen Gründen nicht einsatzfähig, da in dem betroffenen Gerätehaus die komplette Ausrüstung der betroffenen Wehr lagert und dieses nach Brandausbruch nicht mehr ohne Schutzausrüstung betreten werden darf.
    Das ist zu schwarz/weiß. Stichwort Brandabschnitte etc.
    Nur weil irgendwo ein Entstehungsbrand ist, ist nicht gleich das ganze Gebäude verraucht bzw. unbegehbar. Das kann es aber je nachdem umso schneller werden, wenn man der dort beheimateten Wehr nicht zutraut, selbst abzuschätzen, wann man was und wieviel noch rausholen kann.

  14. #29
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Denn diese Wehr ist in dem speziellen Einsatz aus verständlichen Gründen nicht einsatzfähig, da in dem betroffenen Gerätehaus die komplette Ausrüstung der betroffenen Wehr lagert und dieses nach Brandausbruch nicht mehr ohne Schutzausrüstung betreten werden darf.
    Ich kenn mich bei Feuerwehrs nicht so aus, aber wäre es nicht trotzdem sinnvoll, die betroffene Wehr mitzualarmieren, weil...
    * die Ausrüstung auch von anderen gestellt werden kann
    * die eigene Wehr wahrscheinlich am schnellsten am Einsatzort ist und so vielleicht noch schlimmeres verhindern kann
    * und am wichtigsten: Sie kennt sich am besten in den Räumlichekeiten aus. Die eigenen Leute wissen genau, wo was steht, wo dei Treppen sind, wo gefährliche Gegestände sind etc. Und sie haben den Schlüssel!

    Ich denke, als schnelle Menpower und als Know-Hoh sollte man die betroffene Wehr nicht ausklammern.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  15. #30
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    Und realistisch betrachtet: Die kommen doch so oder so.
    Entweder frühzeitig alarmiert, und evtl. mit der Chance auf frühestmöglichen, erfolgreichen Eingriff. Oder später, wenn sie mitbekommen, dass andere Wehren gerade ihre Unterkunft bearbeiten. Dann werden sie im Ernstfall dafür zuständig sein, die Chaosphase des Einsatzes möglichst lange hinauszuzögern.
    Den Feuerwehrmann will ich sehen, an dem die Nachbarlöschzüge vorbeifahren, oder der durch Nachbarin Gerda aufmerksam gemacht wird, der dann sagt: "Och, das stimmt schon so, wenn die mich nicht alarmieren, löschen die gerade unser Gerätehaus."

    Ich würde übrigens auch abseits der FW-Gebäude, bei den HiOrgs soweit gehen: BMA beim DRK (oder THW, oder was weiß ich) => objektbezogene BMA => alle Schleifen in den Erstalarm, die dort ihre Unterkunft haben, und haben sie mit Brandeinsätzen noch so wenig am Hut. Nur für die Chance, den Übergang vom kleinen Entstehungsbrand hierhin vielleicht noch zu verhindern: http://www.lv-hhmvsh.thw.de/einsatz_...=LVSH&lfd=1529

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