Tach !

Es geht um zusätzliche Bemerkungen auf der "Arbeitnehmer-Bescheinigung", die auch nur an den "Probanden" geht.
Auf der "Arbeitgeber-Bescheinigung" hat sowas grundsätzlich nix verloren , wie von nederrijner richtig bemerkt und von mir auch nie behauptet wurde ...


Gruß
Bastel