Tach,
wie meine Vorredner schon geschrieben haben:
er darf ! So oder so ...
Sofern es sich um einen
Facharzt für Arbeitsmedizin
oder einen
Facharzt mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin handelt ...
(="Vorraussetzung zur Durchführung")
Im aktuellen "Leitfaden für die Ergometrie bei arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach DGUV Grundsätzen" findet sich keine Angabe zur max. zulässigen Herzfrequenz nach Belastung.
Als Beispiele für Kontraindikationen zur Durchführung des Belastungs-EKGs wird beispielhaft u.A. aufgeführt:
- Sinustachycardie ungeklärter Ursache (Frequenz über 100/min)
...
Diese konkrete Angabe bezieht sich damit aber auf eine Herzfrequenzmessung vor (!) Belastung.
Da warst du also schon mal mit deinen angegeben 95/min. recht dicht drann ...
Deine Beurteilung "wegen Aufregung" scheint der durchführende Arzt nicht ganz zu teilen ...
Da ich dich ja nicht persönlich kenne ... :
Als häufigste Ursachen einer tachycarden Reaktion während der Ergometrie werden im Leitfaden genannt:
- eingeschränkte kardiozirkulatorische Leistungsfähigkeit (z.B. Trainingsmangel)
- hyperkinetisches Herzsyndrom,
- Cor pulmonale
- Hyperthyreose,
- Anämie
- Medikamenteneinnahme
- Rekonvaleszenzphase nach Infekt
Die Beurteilung sollte üblicherweise wie eine der folgenden lauten:
- keine gesundheitlichen Bedenken
- keine gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Vorraussetzungen
- befristete gesundheitliche Bedenken
- dauernde gesundheitliche Bedenken
Außerdem kann abweichend von den "normalen" Untersuchungsabständen bei körperlichen Beeinträchtigung eine Frist für eine vorzeitige Nachuntersuchung gesetzt werden.
Ist das bei dir der Fall ?
Hat man dir evtl. weiterführende Untersuchungen empfohlen ?
Oder auch allgemeine Empfehlungen wie:
- Gewichtsreduktion
- Ausdauer- / Kreislauftraining
- Nikotinkarenz
...
(wie gesagt: ich kenne dich nicht)
Die Bescheinigung sollte auch dir selbst zugänglich gemacht werden.
Also: was steht da genau drauf ?
(Es gibt keine Verpflichtung solche Angaben hier im Forum zu machen ;) ! )
Zum "Übersetzen" der aufgelisteten Inhalte des DGUV Grundsatz 26.3 und dem Leitfaden zur Ergometrie fragen Sie Ihren Arzt oder Apotherker ....
Gruß
Bastel