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Thema: G26 Belastungs-EKG

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Die G26.3 ist erstmal ein sogenannter Untersuchungsgrundsatz. Ein Arzt kann sich strikt daran halten, er kann aber auch abweichen. Er muss sich nur im klaren darüber sein, dass er mit seiner Unterschrift unter Untersuchungsberichte mit im sinkenden Boot der Haftung ist.
    Es kann übrigens auch sein, dass die Kommune bzw. FW dem Arzt bestimmte Sachen des Untersuchungsgrundsatzes als Mindestforderung angibt.
    Ob der Ruhepuls in der G26.3 explizit als Aussschlusskriterium auftaucht, weiß ich gerade nicht, aber völlig unabhängig davon bleibt festzuhalten:

    Zitat Zitat von larsos Beitrag anzeigen
    Darf der Arzt
    Ja, er darf.

  2. #2
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    Auf die Schnelle habe ich im maßgeblichen Leitfaden Ergometrie zu dieser Fragestellung nichts gefunden, aber wie bereits geschrieben, obliegt das letztlich der fachlichen Einschätzung des Arztes.

  3. #3
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    Tach,

    wie meine Vorredner schon geschrieben haben:
    er darf ! So oder so ...

    Sofern es sich um einen
    Facharzt für Arbeitsmedizin
    oder einen
    Facharzt mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin handelt ...
    (="Vorraussetzung zur Durchführung")

    Im aktuellen "Leitfaden für die Ergometrie bei arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach DGUV Grundsätzen" findet sich keine Angabe zur max. zulässigen Herzfrequenz nach Belastung.

    Als Beispiele für Kontraindikationen zur Durchführung des Belastungs-EKGs wird beispielhaft u.A. aufgeführt:
    - Sinustachycardie ungeklärter Ursache (Frequenz über 100/min)
    ...

    Diese konkrete Angabe bezieht sich damit aber auf eine Herzfrequenzmessung vor (!) Belastung.

    Da warst du also schon mal mit deinen angegeben 95/min. recht dicht drann ...

    Deine Beurteilung "wegen Aufregung" scheint der durchführende Arzt nicht ganz zu teilen ...

    Da ich dich ja nicht persönlich kenne ... :

    Als häufigste Ursachen einer tachycarden Reaktion während der Ergometrie werden im Leitfaden genannt:
    - eingeschränkte kardiozirkulatorische Leistungsfähigkeit (z.B. Trainingsmangel)
    - hyperkinetisches Herzsyndrom,
    - Cor pulmonale
    - Hyperthyreose,
    - Anämie
    - Medikamenteneinnahme
    - Rekonvaleszenzphase nach Infekt

    Die Beurteilung sollte üblicherweise wie eine der folgenden lauten:
    - keine gesundheitlichen Bedenken
    - keine gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Vorraussetzungen
    - befristete gesundheitliche Bedenken
    - dauernde gesundheitliche Bedenken

    Außerdem kann abweichend von den "normalen" Untersuchungsabständen bei körperlichen Beeinträchtigung eine Frist für eine vorzeitige Nachuntersuchung gesetzt werden.
    Ist das bei dir der Fall ?
    Hat man dir evtl. weiterführende Untersuchungen empfohlen ?
    Oder auch allgemeine Empfehlungen wie:
    - Gewichtsreduktion
    - Ausdauer- / Kreislauftraining
    - Nikotinkarenz
    ...
    (wie gesagt: ich kenne dich nicht)

    Die Bescheinigung sollte auch dir selbst zugänglich gemacht werden.
    Also: was steht da genau drauf ?
    (Es gibt keine Verpflichtung solche Angaben hier im Forum zu machen ;) ! )

    Zum "Übersetzen" der aufgelisteten Inhalte des DGUV Grundsatz 26.3 und dem Leitfaden zur Ergometrie fragen Sie Ihren Arzt oder Apotherker ....

    Gruß
    Bastel

  4. #4
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    Zitat Zitat von Bastel Beitrag anzeigen
    Die Bescheinigung sollte auch dir selbst zugänglich gemacht werden.
    Also: was steht da genau drauf ?
    (Es gibt keine Verpflichtung solche Angaben hier im Forum zu machen ;) ! )
    Was soll (darf!) denn draufstehen?

    [ ] Dauernde gesundheitliche Bedenken
    [ ] Befristete gesundheitliche Bedenken
    [ ] Keine gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen: ________
    [ ] Keine gesundheitlichen Bedenken

    Nächste Untersuchung in __ Monaten.

    Da der Wisch an der Arbeitgeber geht, darf gar nicht mehr draufstehen. Für genaueres zur Diagnose muss man den Arzt schon direkt fragen, wenn er es nicht von alleine erzählt.

  5. #5
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    Tach !

    Es geht um zusätzliche Bemerkungen auf der "Arbeitnehmer-Bescheinigung", die auch nur an den "Probanden" geht.
    Auf der "Arbeitgeber-Bescheinigung" hat sowas grundsätzlich nix verloren , wie von nederrijner richtig bemerkt und von mir auch nie behauptet wurde ...


    Gruß
    Bastel

  6. #6
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    Naja, in der Regel handelt es sich ja um ein Formular mit zwei Durchschriftexemplaren, da dürfte der Fall, dass der Arzt noch zusätzlich nur auf einem Blatt etwas einträgt, eher die Ausnahme sein. Habe ich jedenfalls noch nicht gesehen.

  7. #7
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    Hier bekommen die AGT mittlerweile vom Arzt nach der Untersuchung so einen kompletten mehrseitigen Untersuchungsbericht mit allen geleisteten Werten, Laborergebnissen etc.
    Da haben wir auch seitens der Führungsleutchen extra drauf hingewirkt, damit die AGT merken (oder wenigstens denken), dass sie von diesem regelmäßigen für sie kostenlosen Gesundheitscheck mehr haben, als verlorene Zeit. Es bringt dem Untersuchten einfach mehr, als dieses eine grüne Blatt mit Name, Anschrift und 2 oder drei Kreuzchen.

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