Naja, in der Regel handelt es sich ja um ein Formular mit zwei Durchschriftexemplaren, da dürfte der Fall, dass der Arzt noch zusätzlich nur auf einem Blatt etwas einträgt, eher die Ausnahme sein. Habe ich jedenfalls noch nicht gesehen.
Naja, in der Regel handelt es sich ja um ein Formular mit zwei Durchschriftexemplaren, da dürfte der Fall, dass der Arzt noch zusätzlich nur auf einem Blatt etwas einträgt, eher die Ausnahme sein. Habe ich jedenfalls noch nicht gesehen.
Hier bekommen die AGT mittlerweile vom Arzt nach der Untersuchung so einen kompletten mehrseitigen Untersuchungsbericht mit allen geleisteten Werten, Laborergebnissen etc.
Da haben wir auch seitens der Führungsleutchen extra drauf hingewirkt, damit die AGT merken (oder wenigstens denken), dass sie von diesem regelmäßigen für sie kostenlosen Gesundheitscheck mehr haben, als verlorene Zeit. Es bringt dem Untersuchten einfach mehr, als dieses eine grüne Blatt mit Name, Anschrift und 2 oder drei Kreuzchen.
Moin,
ich habe als ASGW schon die unterschiedlichsten Untersuchungsbescheinigungen mit negativem Ergebnis in die Hand bekommen, i.d.R. ohne Begründung. Wenn Gründe vermerkt waren, dann meistens "Gewichtsreduktion und intensives Ausdauertraining erforderlich".
In einigen Ausnahmen findet sich der Satz "Das Ergebnis wurde mit dem Patienten ausführlich besprochen". Das bedeutet nach meinen Erfahrungen, dass es sich dann um massivere Gründe als Übergewicht oder Konditionsmangel handelt.
MkG
Rundhauber
Gute Sache (erbringt der Arzt diese Leistung im Rahmen der üblichen Gebühr für die G26 oder rechnet er das extra ab?).
Das Formular ist nicht umsonst auf die o. g. vier Ankreuzmöglichkeiten beschränkt. Das Warum geht außer Arzt und Patienten schlicht niemanden etwas an, für den Arbeitgeber zählt nur das Ergebnis. Wenn der Arzt natürlich extra für den Patienten zusätzlich etwas schreibt, das dieser dann z. B. seinem Hausarzt zeigen kann, umso besser (s.o.)
Im Rahmen der üblichen Gebühr. Allerdings stehen ihm aufgrund seiner "Praxis" möglicherweise etwas andere Eh-Da-Komponenten zur Verfügung als anderen Medizinern: es ist das Kreiskrankenhaus ;-)
Beste Grüße, Udo
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Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
Sapere aude! (Horaz)
Kannst Du mir mal die Seite nennen? Ich find's nicht. :(
Einen kleinen Überblick gibt der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte.
Für noch ausführlicher musst du Geld bei den einschlägig bekannten Verlagen hinlegen.
Alternativ fragst du den freundlichen Arbeitsmediziner deines Vertrauens ...
Beste Grüße, Udo
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Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
Sapere aude! (Horaz)
1. Dies geht Dich als Führungskraft eigentlich nichts an und der Arzt begeht einen Verstoss gegen die ärztliche Schweigepflicht. Du musst nur wissen wie ein Helfer (voll, mit Einschränkungen, nicht) eingesetzt werden darf.
2. Must Du solche einen Bogen 30 Jahre archivieren. Die reine Bescheinigung kann mit der Helferakte vernichtet werden, wenn der Helfer austritt.
Gruß
Simon
Er schrieb, dass der Untersuchte die detaillierten Untersuchungsergebnisse bekäme, nicht die Führungskräfte ;)
überhose schrieb, dass der AGT diese Infos bekommt, nicht sein Vorgesetzter. Insofern also kein Verstoß...
Gruß, Mr. Blaulicht
EDIT: Zwei User, ein Gedanke... ;-)
Ja, genau ;-)
Sorry. Falsch gelesen. Soweit ist dann alles i.O.
Gruß
Simon
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