
Zitat von
nederrijner
Gute Sache (erbringt der Arzt diese Leistung im Rahmen der üblichen Gebühr für die G26 oder rechnet er das extra ab?).
Ist laut den DGUV Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
(5. Auflage 2010) bei Erstuntersuchung / Nachuntersuchung für Gruppe 2 / Gruppe 3 mit drin:
GOÄ-Ziffer 75 "Ausführlicher schriftlicher Befundbericht", 130 Punkte.
Beste Grüße, Udo
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Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
Sapere aude! (Horaz)