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Thema: G26 Belastungs-EKG

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Bastel Beitrag anzeigen
    Die Bescheinigung sollte auch dir selbst zugänglich gemacht werden.
    Also: was steht da genau drauf ?
    (Es gibt keine Verpflichtung solche Angaben hier im Forum zu machen ;) ! )
    Was soll (darf!) denn draufstehen?

    [ ] Dauernde gesundheitliche Bedenken
    [ ] Befristete gesundheitliche Bedenken
    [ ] Keine gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen: ________
    [ ] Keine gesundheitlichen Bedenken

    Nächste Untersuchung in __ Monaten.

    Da der Wisch an der Arbeitgeber geht, darf gar nicht mehr draufstehen. Für genaueres zur Diagnose muss man den Arzt schon direkt fragen, wenn er es nicht von alleine erzählt.

  2. #2
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    Tach !

    Es geht um zusätzliche Bemerkungen auf der "Arbeitnehmer-Bescheinigung", die auch nur an den "Probanden" geht.
    Auf der "Arbeitgeber-Bescheinigung" hat sowas grundsätzlich nix verloren , wie von nederrijner richtig bemerkt und von mir auch nie behauptet wurde ...


    Gruß
    Bastel

  3. #3
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    Naja, in der Regel handelt es sich ja um ein Formular mit zwei Durchschriftexemplaren, da dürfte der Fall, dass der Arzt noch zusätzlich nur auf einem Blatt etwas einträgt, eher die Ausnahme sein. Habe ich jedenfalls noch nicht gesehen.

  4. #4
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    Hier bekommen die AGT mittlerweile vom Arzt nach der Untersuchung so einen kompletten mehrseitigen Untersuchungsbericht mit allen geleisteten Werten, Laborergebnissen etc.
    Da haben wir auch seitens der Führungsleutchen extra drauf hingewirkt, damit die AGT merken (oder wenigstens denken), dass sie von diesem regelmäßigen für sie kostenlosen Gesundheitscheck mehr haben, als verlorene Zeit. Es bringt dem Untersuchten einfach mehr, als dieses eine grüne Blatt mit Name, Anschrift und 2 oder drei Kreuzchen.

  5. #5
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    Moin,

    ich habe als ASGW schon die unterschiedlichsten Untersuchungsbescheinigungen mit negativem Ergebnis in die Hand bekommen, i.d.R. ohne Begründung. Wenn Gründe vermerkt waren, dann meistens "Gewichtsreduktion und intensives Ausdauertraining erforderlich".

    In einigen Ausnahmen findet sich der Satz "Das Ergebnis wurde mit dem Patienten ausführlich besprochen". Das bedeutet nach meinen Erfahrungen, dass es sich dann um massivere Gründe als Übergewicht oder Konditionsmangel handelt.
    MkG
    Rundhauber

  6. #6
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Hier bekommen die AGT mittlerweile vom Arzt nach der Untersuchung so einen kompletten mehrseitigen Untersuchungsbericht mit allen geleisteten Werten, Laborergebnissen etc.
    Da haben wir auch seitens der Führungsleutchen extra drauf hingewirkt, damit die AGT merken (oder wenigstens denken), dass sie von diesem regelmäßigen für sie kostenlosen Gesundheitscheck mehr haben, als verlorene Zeit. Es bringt dem Untersuchten einfach mehr, als dieses eine grüne Blatt mit Name, Anschrift und 2 oder drei Kreuzchen.
    Gute Sache (erbringt der Arzt diese Leistung im Rahmen der üblichen Gebühr für die G26 oder rechnet er das extra ab?).

    Zitat Zitat von rundhauber Beitrag anzeigen
    Moin,

    ich habe als ASGW schon die unterschiedlichsten Untersuchungsbescheinigungen mit negativem Ergebnis in die Hand bekommen, i.d.R. ohne Begründung. Wenn Gründe vermerkt waren, dann meistens "Gewichtsreduktion und intensives Ausdauertraining erforderlich".

    In einigen Ausnahmen findet sich der Satz "Das Ergebnis wurde mit dem Patienten ausführlich besprochen". Das bedeutet nach meinen Erfahrungen, dass es sich dann um massivere Gründe als Übergewicht oder Konditionsmangel handelt.
    Das Formular ist nicht umsonst auf die o. g. vier Ankreuzmöglichkeiten beschränkt. Das Warum geht außer Arzt und Patienten schlicht niemanden etwas an, für den Arbeitgeber zählt nur das Ergebnis. Wenn der Arzt natürlich extra für den Patienten zusätzlich etwas schreibt, das dieser dann z. B. seinem Hausarzt zeigen kann, umso besser (s.o.)

  7. #7
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    Im Rahmen der üblichen Gebühr. Allerdings stehen ihm aufgrund seiner "Praxis" möglicherweise etwas andere Eh-Da-Komponenten zur Verfügung als anderen Medizinern: es ist das Kreiskrankenhaus ;-)

  8. #8
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    [...] Das Formular ist nicht umsonst auf die o. g. vier Ankreuzmöglichkeiten beschränkt. Das Warum geht außer Arzt und Patienten schlicht niemanden etwas an, für den Arbeitgeber zählt nur das Ergebnis. Wenn der Arzt natürlich extra für den Patienten zusätzlich etwas schreibt, das dieser dann z. B. seinem Hausarzt zeigen kann, umso besser (s.o.)
    Ich habe ja auch nur geschildert, was ich schon zu Gesicht bekommen habe. Aus Datenschutzgründen sollten solche Informationen auch gar nicht bei mir landen sondern nur beim Untersuchten.
    MkG
    Rundhauber

  9. #9
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Gute Sache (erbringt der Arzt diese Leistung im Rahmen der üblichen Gebühr für die G26 oder rechnet er das extra ab?).
    Ist laut den DGUV Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
    (5. Auflage 2010) bei Erstuntersuchung / Nachuntersuchung für Gruppe 2 / Gruppe 3 mit drin:
    GOÄ-Ziffer 75 "Ausführlicher schriftlicher Befundbericht", 130 Punkte.
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  10. #10
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Hier bekommen die AGT mittlerweile vom Arzt nach der Untersuchung so einen kompletten mehrseitigen Untersuchungsbericht mit allen geleisteten Werten, Laborergebnissen etc.
    Da haben wir auch seitens der Führungsleutchen extra drauf hingewirkt, damit die AGT merken (oder wenigstens denken), dass sie von diesem regelmäßigen für sie kostenlosen Gesundheitscheck mehr haben, als verlorene Zeit. Es bringt dem Untersuchten einfach mehr, als dieses eine grüne Blatt mit Name, Anschrift und 2 oder drei Kreuzchen.
    1. Dies geht Dich als Führungskraft eigentlich nichts an und der Arzt begeht einen Verstoss gegen die ärztliche Schweigepflicht. Du musst nur wissen wie ein Helfer (voll, mit Einschränkungen, nicht) eingesetzt werden darf.

    2. Must Du solche einen Bogen 30 Jahre archivieren. Die reine Bescheinigung kann mit der Helferakte vernichtet werden, wenn der Helfer austritt.

    Gruß
    Simon

  11. #11
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    Er schrieb, dass der Untersuchte die detaillierten Untersuchungsergebnisse bekäme, nicht die Führungskräfte ;)

  12. #12
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    überhose schrieb, dass der AGT diese Infos bekommt, nicht sein Vorgesetzter. Insofern also kein Verstoß...

    Gruß, Mr. Blaulicht

    EDIT: Zwei User, ein Gedanke... ;-)

  13. #13
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    Ja, genau ;-)

  14. #14
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    Sorry. Falsch gelesen. Soweit ist dann alles i.O.

    Gruß
    Simon

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