Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
Weil ein LKW nunmal kein PKW ist und sich ein LKW anders fahren läßt.
Und nun sollen die wieder einfach 7,5t fahren und dann noch unter SoRe?
Nun, vor der Führerscheinreform ging das doch auch. Ich darf mit meinem 3er-Führerschein auch LKW bis 7,5 to ggf. mit SoRe bewegen - und kein Hahn kräht danach. In der Führerscheinausbildung hatte ich übrigens keine besondere LKW-Ausbildung...

Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
Das erste oder zweite? ;-)
Das mit dem Führerschein bei Einsatzfahrten...
§ 4 FeV: Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen

(2) Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Der Internationale Führerschein oder der nationale ausländische Führerschein und eine mit diesem nach § 29 Abs. 2 Satz 2 verbundene Übersetzung ist mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Sonderrechte hin oder her...