Hey Leute!

In diesem Fall halte ich die Hausdurchsuchung auch für gerechtfertigt. Zu mal evt. die Gefahr der Verdunkelung besteht (Scanner verschwinden lassen, Kanäle löschen usw.). Er könnte später behaupten, dass er neben einem Polizeifahrzeug stand und das zufällig gehört habe und das hat er ja nun definitiv nicht. Aber ich habe auch nicht den Megadurchblick in juristischen Dingen.

Ich glaube auch nicht, dass wir das Thema hier abschließend klargestellt kriegen. Zu mal hinter eine Wohungsdurchsuchung etwas mehr steckt:

Aussagen des Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) zum Thema Wohnungsdurchsuchung

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv103142.html#Rn057


@Alex22 und überhose
Reicht euch die Hand und vertragt euch :-)