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Thema: Unglaublich: 44-Jähriger hörte unerlaubt Polizeifunk ab

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  1. #1
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    Hey Leute!

    In diesem Fall halte ich die Hausdurchsuchung auch für gerechtfertigt. Zu mal evt. die Gefahr der Verdunkelung besteht (Scanner verschwinden lassen, Kanäle löschen usw.). Er könnte später behaupten, dass er neben einem Polizeifahrzeug stand und das zufällig gehört habe und das hat er ja nun definitiv nicht. Aber ich habe auch nicht den Megadurchblick in juristischen Dingen.

    Ich glaube auch nicht, dass wir das Thema hier abschließend klargestellt kriegen. Zu mal hinter eine Wohungsdurchsuchung etwas mehr steckt:

    Aussagen des Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) zum Thema Wohnungsdurchsuchung

    http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv103142.html#Rn057


    @Alex22 und überhose
    Reicht euch die Hand und vertragt euch :-)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  2. #2
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Etienne Beitrag anzeigen
    @Alex22 und überhose
    Reicht euch die Hand und vertragt euch :-)
    Alle paar Wochen brauchen wir das mal ;-)

  3. #3
    Registriert seit
    10.12.2001
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Alle paar Wochen brauchen wir das mal ;-)
    Achso, na dann mal zu ;-)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

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