
Zitat von
überhose
Na, dann ist doch alles prima.
In einem Rechtsstaat hat die Polizei rechtliche Möglichkeiten, um Schuld nachzuweisen, und das hat sie in dem Fall getan - und das auch angemessen, oder wie will man das ohne Hausdurchsuchung tun?
In einem Rechtsstaat gibts aber auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Auf deutsch, die Polizei darf eben nicht alle rechtlichen Möglichkeiten die es gibt, bei jeder Straftat/Ordnungswidrigkeit, auch benutzen.

Zitat von
überhose
Schau dir deinen Erklärbärtext an, und meine Reihenfolge der Auflistung - merkst du was?
Achso, na dann habe ich deine Aufzählung wohl falsch verstanden.
Ändert aber dennoch nichts daran, daß der Abhörer gegen dieses Grundgesetz nicht verstoßen kann. ;-)
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.