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Thema: Unglaublich: 44-Jähriger hörte unerlaubt Polizeifunk ab

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  1. #1
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    Am Besten finde ich aber den Polizeibericht: "(...) Bei der sich nun anschließenden Wohnungsdurchsuchung wurde dem Wunsch des Beschuldigten entsprochen, dass seine Kinder seinen Namen nicht mehr über Polizeifunk hören müssen: Der Funkscanner wurde von den Polizisten mitgenommen. (...)"
    Quelle: http://www.presseportal.de/polizeipr...zei_salzgitter

    Gruß

    Marko

  2. #2
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    Was ich viel schlimmer finde.
    Das wegen so einer Lapalie die Grundrechte beschnitten werden.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Wieviele Grundrechte werden von Person A verletzt, wenn sie im BOS-Funk unberechtigt Informationen über Person B mithört (polizeiliche Überprüfungen/Verdächtigungen, medizinische Daten...).
    Da hält sich mein Mitleid, wenn bei Person A eine Wohnungsdurchsuchung gemacht wird, doch sehr in Grenzen.

  4. #4
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Wieviele Grundrechte werden von Person A verletzt, wenn sie im BOS-Funk unberechtigt Informationen über Person B mithört (polizeiliche Überprüfungen/Verdächtigungen, medizinische Daten...).
    Na dann, halte mal etwas Staatskundeunterricht und zähle mir bitte die Grundrechte auf die derjenige beim Abhören des Polizeifunks verletzt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Zur Rechtfertigung einer Hausdurchsuchung braucht es keine Grundrechtsverletzung. Die Begründung dafür hat der nette Mann der Polizei am Telefon ja quasi frei Haus geliefert.

  6. #6
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Zur Rechtfertigung einer Hausdurchsuchung braucht es keine Grundrechtsverletzung. Die Begründung dafür hat der nette Mann der Polizei am Telefon ja quasi frei Haus geliefert.
    Wer hat denn behauptet das zur Rechtfertigung einer Hausdurchsuchung eine Grundrechtsverletzung vorliegen muß?

    Dennoch ist es in meinen Augen Lapalie, da eine Hausdurchsuchung ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte darstellt und das Abhören meißt nur bestraft wird mit ein paar Hundert Euro, wenn überhaupt.
    Somit steht das in meinen Augen in keiner Relation.

    Edit: Zumal hier noch nicht mal sicher ist, das er wirklich eine Straftat begangen hat.
    Könnte ja auch sein, daß er nur zufällig beim Scannen eines Frequenzbandes auf die Sendung gestoßen ist.
    Geändert von Alex22 (09.02.2011 um 09:31 Uhr)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Na dann, halte mal etwas Staatskundeunterricht und zähle mir bitte die Grundrechte auf die derjenige beim Abhören des Polizeifunks verletzt.
    Gerne.
    Nachdem ich noch kurz über diesen Witz gelacht habe:
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Könnte ja auch sein, daß er nur zufällig beim Scannen eines Frequenzbandes auf die Sendung gestoßen ist.
    So, genug gelacht.
    Wobei, das hier bei einem Rechtsverstoß gleich mit Grundrechten argumentiert werden muss, ist eigentlich auch ein Witz. Aber so sind wir Deutschen halt, Täterschutz über allem...

    Wenn irgendein Pflaumenaugust entgegen der geltenden Rechtslage Daten mithört, die mich als Patient oder Polizeikunde kennzeichnen, würde ich das als Verstoß gegen
    • Menschenwürde
    • Allgemeines Persönlichkeitsrecht
    • Recht auf informationelle Selbstbestimmung
    werten.
    Und wenn besagtem Pflaumenaugust dann infolge der Ermittlungen völlig rechtskonform die Wohnung durchsucht wird, damit er seine Rechtsverstöße nicht mehr ausüben kann, dann hat ein Stück Toastbrot dafür mehr Mitleid übrig wie ich.

  8. #8
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Gerne.
    Nachdem ich noch kurz über diesen Witz gelacht habe:So, genug gelacht.
    Wobei, das hier bei einem Rechtsverstoß gleich mit Grundrechten argumentiert werden muss, ist eigentlich auch ein Witz. Aber so sind wir Deutschen halt, Täterschutz über allem...
    Das ist nun einmal so in einem Rechtsstaat, eine Schuld muß einwandfrei nachgewiesen werden, wenn du damit ein Problem hast, mußt du in eine Diktatur auswandern, dort wird einfach nach der Laune des Diktators die Urteile gesprochen.
    Im übrigen hast du behauptet das bei diesem Rechtsverstoß Grundrechte berührt werden nicht ich, ich sagte nur das bei so einem lapidaren Rechtsverstoß das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung übergangen wird.

    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Wenn irgendein Pflaumenaugust entgegen der geltenden Rechtslage Daten mithört,
    (siehe oben.)
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    die mich als Patient oder Polizeikunde kennzeichnen, würde ich das als Verstoß gegen
    • Menschenwürde
    • Allgemeines Persönlichkeitsrecht
    • Recht auf informationelle Selbstbestimmung
    werten.
    So, und nun nochmal eine kleine Staatskunde für dich.
    Die Menschenwürde schließt alle anderen Grundrechte mit ein.
    Sprich die Menschwürde ist der Kuchen selbst und jedes einzelne Grundrecht an sich ist nur ein Stück.
    Zum zweiten, das allgemeine Persönlichkeitsrecht schließt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein, die inormationelle Selbstbestimmung ist kein eigenes Grundrecht.
    Und wenn dann kann hier nur die Polizei oder der Rettungsdienst dagegen verstoßen und nicht der Abhörer. Denn hier geht es darum wer diese Daten über dich preisgibt und nicht wer sie bekommt.

    Somit sehe ich im abhören von Funkaussendungen egal welcher Hinsicht immernoch kein Grundrechtsverstoß, sondern in meinen Augen nur eine Lapalie im Gegensatz zur Hausdurchsuchung.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Das ist nun einmal so in einem Rechtsstaat, eine Schuld muß einwandfrei nachgewiesen werden,
    Na, dann ist doch alles prima.
    In einem Rechtsstaat hat die Polizei rechtliche Möglichkeiten, um Schuld nachzuweisen, und das hat sie in dem Fall getan - und das auch angemessen, oder wie will man das ohne Hausdurchsuchung tun?

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    So, und nun nochmal eine kleine Staatskunde für dich.
    Schau dir deinen Erklärbärtext an, und meine Reihenfolge der Auflistung - merkst du was?

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