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Thema: Unglaublich: 44-Jähriger hörte unerlaubt Polizeifunk ab

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Florian 40 Beitrag anzeigen
    Was hat denn das jetzt mit Rexon oder Wouxun zu tun ?
    Die Geräte können nicht nur empfangen, die Senden auch....

    r.

  2. #2
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    Moin, das ist mir schon klar da es Transceiver sind.

    Aber das können auch die Geräte von Motorola/Bosch/AEG/Telefunken/Ascom usw. usf. .

    Ich persönlich halte diese Meldung ehh nicht für ganz koscha. Die hat B**dzeitungsniveau.
    Gruss Flo

  3. #3
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    Zitat Zitat von Florian 40 Beitrag anzeigen
    Moin, das ist mir schon klar da es Transceiver sind.

    Aber das können auch die Geräte von Motorola/Bosch/AEG/Telefunken/Ascom usw. usf. .

    Ich persönlich halte diese Meldung ehh nicht für ganz koscha. Die hat B**dzeitungsniveau.
    Bosch, Motorola AEG und Telefunken kosten aber mehr als die anderen Geräte, also werden die für solche Leute selten nutzbar sein.

    Übrigens gbt es ein Gerichtsurteil aus Niedersachsen, was seinerzeit das Abhören nicht unter Strafe gestellt hat, weil die bOS ihren Funk ja verschlüsseln könnten und dann nicht mehr abgehört werden können.
    Gemacht hat es danach aber kaum ein Bedarfsträger, weil Tetra ja kommt.
    Na denn....

    r.

  4. #4
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    Hi,

    Zitat Zitat von russmeyer Beitrag anzeigen
    Übrigens gbt es ein Gerichtsurteil aus Niedersachsen, was seinerzeit das Abhören nicht unter Strafe gestellt hat, weil die bOS ihren Funk ja verschlüsseln könnten und dann nicht mehr abgehört werden können.
    Gemacht hat es danach aber kaum ein Bedarfsträger, weil Tetra ja kommt.
    Na denn....

    r.
    Das war aber zu Zeiten als eine andere Rechtsgrundlage vorhanden war.
    Zwischenzeitlich wurden die entsprechenden Rechtsvorschriften geändert.
    Damit ist dieses Urteil völlig Irrelevant!
    Heute müsste das Gericht anders urteilen.

    Gruß
    Carsten
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  5. #5
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    Ich weiss nicht mehr von wann das Urteil war, so alt war es aber nun auch nicht.

    Im übrigen sollte meiner Meinung nach jeder, der unerlaubt BOS-Funk und andere Funkdienste abhört entsprechend bestraft werden!
    Nicht das wir uns da falsch verstehen....

    Das Argument mit dem Verkaufen und darauf hinweisen ist auch so eine Sache. Jeder, der sich einen Scanner kauft weiss das, das er "Polizeifunk" nicht abhören darf. auch nicht mit CE Zeichen auf dem Gerät.
    Aber, wofür braucht man einen Scanner, wenn man nicht gerade Funkamateur etc. ist?
    Wetternachrichten auf 137 MHz wird wohl keiner mit einem Scanner allein empfangen können, dafür brauchts schon etwas mehr.

    Und wer so blöd ist, sich auch noch bei der Polizei zu melden, der gehört recht lange aus dem verkehr gezogen... bei dem scheint wohl etwas mehr im Oberstübchen locker zu sein els nur eine Schreube... ;-)

    r.

  6. #6
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    Ich meine, heutzutage ist es sogar schon so weit, dass in Baumärkten PU-Bauschaum nicht mehr offen verkauft werden darf, hier besteht eine Beratungspflicht, in denen über die richtige Anwendung und die Schutz-/Sicherhheitsmaßnahmen aufgeklärt wird.

    Jedem ist in diesem Zusammanhang klar, dass man sich das Zeug nicht in den Hals drücken soll und dass man damit auch keine Torten verzieren soll.

    Aber: Es ist gesetzlich so geregelt.

    Was spricht denn dagegen, so etwas auf andere Bereiche auszudehnen, wo es auch sinnvoll ist?
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  7. #7
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    Am Besten finde ich aber den Polizeibericht: "(...) Bei der sich nun anschließenden Wohnungsdurchsuchung wurde dem Wunsch des Beschuldigten entsprochen, dass seine Kinder seinen Namen nicht mehr über Polizeifunk hören müssen: Der Funkscanner wurde von den Polizisten mitgenommen. (...)"
    Quelle: http://www.presseportal.de/polizeipr...zei_salzgitter

    Gruß

    Marko

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