Ich weiss nicht mehr von wann das Urteil war, so alt war es aber nun auch nicht.

Im übrigen sollte meiner Meinung nach jeder, der unerlaubt BOS-Funk und andere Funkdienste abhört entsprechend bestraft werden!
Nicht das wir uns da falsch verstehen....

Das Argument mit dem Verkaufen und darauf hinweisen ist auch so eine Sache. Jeder, der sich einen Scanner kauft weiss das, das er "Polizeifunk" nicht abhören darf. auch nicht mit CE Zeichen auf dem Gerät.
Aber, wofür braucht man einen Scanner, wenn man nicht gerade Funkamateur etc. ist?
Wetternachrichten auf 137 MHz wird wohl keiner mit einem Scanner allein empfangen können, dafür brauchts schon etwas mehr.

Und wer so blöd ist, sich auch noch bei der Polizei zu melden, der gehört recht lange aus dem verkehr gezogen... bei dem scheint wohl etwas mehr im Oberstübchen locker zu sein els nur eine Schreube... ;-)

r.