Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
Gerne.
Nachdem ich noch kurz über diesen Witz gelacht habe:So, genug gelacht.
Wobei, das hier bei einem Rechtsverstoß gleich mit Grundrechten argumentiert werden muss, ist eigentlich auch ein Witz. Aber so sind wir Deutschen halt, Täterschutz über allem...
Das ist nun einmal so in einem Rechtsstaat, eine Schuld muß einwandfrei nachgewiesen werden, wenn du damit ein Problem hast, mußt du in eine Diktatur auswandern, dort wird einfach nach der Laune des Diktators die Urteile gesprochen.
Im übrigen hast du behauptet das bei diesem Rechtsverstoß Grundrechte berührt werden nicht ich, ich sagte nur das bei so einem lapidaren Rechtsverstoß das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung übergangen wird.

Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
Wenn irgendein Pflaumenaugust entgegen der geltenden Rechtslage Daten mithört,
(siehe oben.)
Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
die mich als Patient oder Polizeikunde kennzeichnen, würde ich das als Verstoß gegen
  • Menschenwürde
  • Allgemeines Persönlichkeitsrecht
  • Recht auf informationelle Selbstbestimmung
werten.
So, und nun nochmal eine kleine Staatskunde für dich.
Die Menschenwürde schließt alle anderen Grundrechte mit ein.
Sprich die Menschwürde ist der Kuchen selbst und jedes einzelne Grundrecht an sich ist nur ein Stück.
Zum zweiten, das allgemeine Persönlichkeitsrecht schließt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein, die inormationelle Selbstbestimmung ist kein eigenes Grundrecht.
Und wenn dann kann hier nur die Polizei oder der Rettungsdienst dagegen verstoßen und nicht der Abhörer. Denn hier geht es darum wer diese Daten über dich preisgibt und nicht wer sie bekommt.

Somit sehe ich im abhören von Funkaussendungen egal welcher Hinsicht immernoch kein Grundrechtsverstoß, sondern in meinen Augen nur eine Lapalie im Gegensatz zur Hausdurchsuchung.