Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
Na dann, halte mal etwas Staatskundeunterricht und zähle mir bitte die Grundrechte auf die derjenige beim Abhören des Polizeifunks verletzt.
Gerne.
Nachdem ich noch kurz über diesen Witz gelacht habe:
Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
Könnte ja auch sein, daß er nur zufällig beim Scannen eines Frequenzbandes auf die Sendung gestoßen ist.
So, genug gelacht.
Wobei, das hier bei einem Rechtsverstoß gleich mit Grundrechten argumentiert werden muss, ist eigentlich auch ein Witz. Aber so sind wir Deutschen halt, Täterschutz über allem...

Wenn irgendein Pflaumenaugust entgegen der geltenden Rechtslage Daten mithört, die mich als Patient oder Polizeikunde kennzeichnen, würde ich das als Verstoß gegen
  • Menschenwürde
  • Allgemeines Persönlichkeitsrecht
  • Recht auf informationelle Selbstbestimmung
werten.
Und wenn besagtem Pflaumenaugust dann infolge der Ermittlungen völlig rechtskonform die Wohnung durchsucht wird, damit er seine Rechtsverstöße nicht mehr ausüben kann, dann hat ein Stück Toastbrot dafür mehr Mitleid übrig wie ich.