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Thema: Unglaublich: 44-Jähriger hörte unerlaubt Polizeifunk ab

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  1. #27
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Zur Rechtfertigung einer Hausdurchsuchung braucht es keine Grundrechtsverletzung. Die Begründung dafür hat der nette Mann der Polizei am Telefon ja quasi frei Haus geliefert.
    Wer hat denn behauptet das zur Rechtfertigung einer Hausdurchsuchung eine Grundrechtsverletzung vorliegen muß?

    Dennoch ist es in meinen Augen Lapalie, da eine Hausdurchsuchung ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte darstellt und das Abhören meißt nur bestraft wird mit ein paar Hundert Euro, wenn überhaupt.
    Somit steht das in meinen Augen in keiner Relation.

    Edit: Zumal hier noch nicht mal sicher ist, das er wirklich eine Straftat begangen hat.
    Könnte ja auch sein, daß er nur zufällig beim Scannen eines Frequenzbandes auf die Sendung gestoßen ist.
    Geändert von Alex22 (09.02.2011 um 09:31 Uhr)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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