Zitat Zitat von Forentester Beitrag anzeigen
Hi,

naja also ich habe keine Schlüssel oder so geschweige denn Passwörter.

Das heißt also auf deutsch: Ich kanns vergessen?


Viele Grüße
Was spricht eigentlich dagegen, den Wehrführer anzusprechen und darum zu bitten den Melder "freizuschalten"? Wenn man ihm die Gründe darlegt gibt es eigentlich nur ein paar Möglichkeiten:
  1. der Melder wird umprogrammiert und alles ist OK
  2. der Wehrleiter hält dran fest, das der Melder als DME I bleibt, damit "das Fussvolk" nicht weiss was los ist. Fazit wäre dann evtl. den Melder ganz abzugeben ("Wenn ich sowieso nicht zum Einsatz kommen kann brauche ich den auch nicht. Aussdem möchte ich ja nicht gegen §27 Abs.1 des Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg
    (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz- BbgBKG)
    verstoßen, wenn ich nicht zum Einsatz erscheinen kann"), bis die Amtszeit des WeLei beendet ist und sein Nachfolger es intelligent anordnet

Vorausgesetzt natürlich du bist bereits über 18 und hast alle nötigen Ausbildungen ;-)