Könntest Du die Stelle mal zitieren, bitte? Kommt mir etwas wenig vor, spätestens bei Zweiflaschengeräten ist der Wert nicht zu halten m. E.
Könntest Du die Stelle mal zitieren, bitte? Kommt mir etwas wenig vor, spätestens bei Zweiflaschengeräten ist der Wert nicht zu halten m. E.
hm also nach dem ich jetzt die ganzen beiträge gelesen habe bin ich doch sehr zweigeteilt...
zum einen denke ich ist es für die jugendlichen doch sehr interessant und auch gut, wenn sie so etwas mache dürfen.ich denke dass dadurch das interesse doch sehr geweckt wird,dabei zu bleiben und in die aktive wehr einma zu wechseln.
ich finde, dass hier einige übertreiben.ich meine wenn aus der maske die ventile ausgebaut sind ist es im prinzip ja nur das sichtfenster und das gummi außenrum was von der maske übrig is...was is daran bedenklich?!
allerdings kann ich auch diejenigen verstehen die sich sorgen darum machen wenn was passiert wer dafür geradestehen muss...ich denke man sollte JF´ler nur einsetzen, die schon erfahren sind und schon lange dabei sind und auch regelmäßig kommen(so als belohnung;))
und mal ganz ehrlich...man sollte die kirche wirklich im dorf lassen...
falls doch wirklich mal was passieren sollte (trotz ausbilder nebendran wie man sieht) dann sollte es passieren...dann könnte dich auch genauso gut der blitz beim kac... treffen...
Auch damit sind 12 kg kaum zu halten.
Dräger gibt für CFK-Flaschen mit 6 l Volumen eine Masse von 3,7 kg an, das macht für zwei Flaschen zuzüglich der enthaltenen Luft (3,2 m^3 x 1,2 kg/m^3 = 3,84 kg) schon 11,2 kg. Dazu der Rest des Gerätes.
Bei 6,8l-Flaschen (4,1 kg je Stück) entsprechend noch ein wenig mehr.
Also die Idee mit den Masken ist zwar nicht schlecht, aber ich glaube gerade nicht ganz verantwortlich:
1. die Maske müssten immer wieder gereinigt werden, was wohl kaum eine Ftz übernehmen würde.
2. glaube ich das es nicht gut ist den Kindern Masken aufzusetzen weil das Sichtfeld doch ziemlich eingeschränkt und die Luftversorgung, auch wenn das Ventil draußen ist ,ziemlich schlecht ist.
Es gibt Feuerwehren, die das am Standort können. Gerade in NRW sind FTZ eher unbekannt.
Eingeschränktes Sichtfeld? Naja, sie sollen damit ja kein Hochseil entlang gehen. Schlimmer als irgendwelche Spiele, bei denen die Augen verbunden werden, ist das keinesfalls. Das Argument mit der Luftversorgung kann man auch nicht gelten lassen, ein durchschnittlich gesunder Jugendlicher kann problemlos durch die Maske atmen. Wenn das problematisch wäre, hätten in Bereitschaft stehende Sicherheitstrupps auch Probleme.2. glaube ich das es nicht gut ist den Kindern Masken aufzusetzen weil das Sichtfeld doch ziemlich eingeschränkt und die Luftversorgung, auch wenn das Ventil draußen ist ,ziemlich schlecht ist.
Ist auch egal, ich spreche aus Erfahrung, aber ihr müsst ja selber wissen was ihr macht.
Nett, das ein 15jähriger uns das gestattet...
Moin,
zur Info: Pressluftatmer mit 2x 4 Liter à 200 bar in Stahlflaschen sind in D noch oft zu finden (z.B. in unserem LK). Das Leergewicht einer Flasche wird mit ca. 5,4 kg angegeben. Rechne noch mal das Grundgerät dazu, dann liegst Du auch um und bei 15 kg.
IMO träumt die Mehrheit der FWen in D noch von Composite-Flaschen - von Zweiflaschen-PA mit Composite (also Langzeit-PA) mal ganz zu schweigen.
MkG
Rundhauber
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
Es sollte auch nicht vergessen werden, dass beim Ümrüsten von 2x 4-l-Stahlflasche (200 bar) auf 1x 6,8-l-Compositeflasche die PA-Halterungen und die Halterungen der Reserveflaschen umgebaut werden müssen. Außerdem müssen die Compositeflaschen (z.Zt. noch) früher ausgemustert werden als die Stahlflaschen.
Auf der anderen Seite ist die Gewichtserleichterung schon eine feine Sache. Bei uns im LK hat die FF Pinneberg umgestellt (weitere sind mir bisher nicht bekannt). Würde ich auch gerne, ist aber bei der momentanen Haushaltslage nicht gegeben.
Wir werden hier jetzt aber voll OT - also Schluß damit ;-)
MkG
Rundhauber
Ich war gerade vor einer Woche beim Atemschutzlehrgang und bin mir ziemlich sicher, dass das Maximalgewicht bei 18 Kg liegt. Das Gewicht erreichen aber meistens nur 2-Flaschen Geräte.
Ich kann ja mal ein bisschen aus meiner Ausbildungsunterlage zitieren:
- Atemluftflasche mit Flaschenventil [nur für die Flaschen selbst!]:
- Stahl 200 bar 4 liter 4,1 - 4,9 kg
- Stahl 300 bar 6 liter 6,8 - 9,2 kg
- composite 300 bar 6,8 liter ca. 5,5 kg
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Zu den Masken:
Atemschutzgeräte:
Atemschutzgeräte sind persönliche Schutzausrüstungen, die den Träger vor der Einwirkung von Schadstoffen in der Umgebungsatmosphäre oder vor Sauerstoffmangel schützen. Sie versorgen den Träger mit Atemluft.
Atemschutzgeräte werden entsprechend ihrer Schutzwirkung in Filtergeräte (abhängig von der Umgebungsatmosphäre) und Isoliergeräte (unabhängig von der Umgebungsatmosphäre) eingeteilt.
Gemäß FwDV 7 (Atemschutz) dürfen nur Atemschutzgeräte verwendet werden, die für den jeweiligen Einsatzzweck geeignet und für die Feuerwehren anerkannt sind.
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Atemanschluss:
Die Atemschutzmaske ist Teil des Atemschutzgerätes [!]. Sie stellt als Atemanschluss die Verbindung zwischen Atemschutzgeräträger und Atemschutzgerät (z.B. Pressluftatmer) her.
Die Vollmaske umschließt das ganze GEsicht und schützt damit gleichzeitig die Augen. Die Dichtlinie verläuft über Strin, Wangen und unterhalb des Kinns. Die Vollmaske ist mit einer Innenmaske ausgestattet, die einerseits den Maksen-Totraum klein hält, andererseits durch die Luftführung das Beschlagen der Sichtscheibe verhindert.
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Belastungen an Atemschutzgeräteträger:
Atemschutzgeräteträger sind besonderen Belastungen ausgesetzt. Auswirkungen hierbei können sich ergeben durch
- Wäremeisolierende Kleidung
- Gewicht der Ausstattung
- Einschränkung der Beweglichkeit
- Einengung des Sichtfeldes
- Schlechte Verständigung
- Belastende Einsatzsituationen (thermisch und/oder psychisch (Stress)).
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Ich hoffe, das hilft etwas weiter. Ich habe wortwörtlich aus den Ausbildungsunterlagen (Bundesland S-H) zitiert.
Also gehört die Atemschutzmaske klar zum Atemschutzgerät. Die FwDV 7 besagt dazu ganz klar:
Einsatzkräfte, die unter Atemschutz (und zum Atemschutz gehört nunmal die Maske) eingesetzt werden, müssen
• das 18. Lebensjahr vollendet haben;
• die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich absolviert haben;
Beides wird bei Mitgliedern der JF nicht zutreffen.
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