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Thema: Jugendfeuerwehr mit PA.

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Könntest Du die Stelle mal zitieren, bitte? Kommt mir etwas wenig vor, spätestens bei Zweiflaschengeräten ist der Wert nicht zu halten m. E.
    Deswegen werden in Zweiflaschen-PA meistens Composite-Flaschen eingesetzt.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  2. #2
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Deswegen werden in Zweiflaschen-PA meistens Composite-Flaschen eingesetzt.
    Auch damit sind 12 kg kaum zu halten.

    Dräger gibt für CFK-Flaschen mit 6 l Volumen eine Masse von 3,7 kg an, das macht für zwei Flaschen zuzüglich der enthaltenen Luft (3,2 m^3 x 1,2 kg/m^3 = 3,84 kg) schon 11,2 kg. Dazu der Rest des Gerätes.

    Bei 6,8l-Flaschen (4,1 kg je Stück) entsprechend noch ein wenig mehr.

  3. #3
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    Also die Idee mit den Masken ist zwar nicht schlecht, aber ich glaube gerade nicht ganz verantwortlich:
    1. die Maske müssten immer wieder gereinigt werden, was wohl kaum eine Ftz übernehmen würde.
    2. glaube ich das es nicht gut ist den Kindern Masken aufzusetzen weil das Sichtfeld doch ziemlich eingeschränkt und die Luftversorgung, auch wenn das Ventil draußen ist ,ziemlich schlecht ist.

  4. #4
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    Zitat Zitat von funkereinsteiger Beitrag anzeigen
    Also die Idee mit den Masken ist zwar nicht schlecht, aber ich glaube gerade nicht ganz verantwortlich:
    1. die Maske müssten immer wieder gereinigt werden, was wohl kaum eine Ftz übernehmen würde.
    Es gibt Feuerwehren, die das am Standort können. Gerade in NRW sind FTZ eher unbekannt.


    2. glaube ich das es nicht gut ist den Kindern Masken aufzusetzen weil das Sichtfeld doch ziemlich eingeschränkt und die Luftversorgung, auch wenn das Ventil draußen ist ,ziemlich schlecht ist.
    Eingeschränktes Sichtfeld? Naja, sie sollen damit ja kein Hochseil entlang gehen. Schlimmer als irgendwelche Spiele, bei denen die Augen verbunden werden, ist das keinesfalls. Das Argument mit der Luftversorgung kann man auch nicht gelten lassen, ein durchschnittlich gesunder Jugendlicher kann problemlos durch die Maske atmen. Wenn das problematisch wäre, hätten in Bereitschaft stehende Sicherheitstrupps auch Probleme.

  5. #5
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    Ist auch egal, ich spreche aus Erfahrung, aber ihr müsst ja selber wissen was ihr macht.

  6. #6
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    Nett, das ein 15jähriger uns das gestattet...

  7. #7
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Deswegen werden in Zweiflaschen-PA meistens Composite-Flaschen eingesetzt.
    Moin,

    zur Info: Pressluftatmer mit 2x 4 Liter à 200 bar in Stahlflaschen sind in D noch oft zu finden (z.B. in unserem LK). Das Leergewicht einer Flasche wird mit ca. 5,4 kg angegeben. Rechne noch mal das Grundgerät dazu, dann liegst Du auch um und bei 15 kg.

    IMO träumt die Mehrheit der FWen in D noch von Composite-Flaschen - von Zweiflaschen-PA mit Composite (also Langzeit-PA) mal ganz zu schweigen.
    MkG
    Rundhauber

  8. #8
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    Zitat Zitat von rundhauber Beitrag anzeigen
    [...]IMO träumt die Mehrheit der FWen in D noch von Composite-Flaschen - von Zweiflaschen-PA mit Composite (also Langzeit-PA) mal ganz zu schweigen.
    Das mag sein, das hat sicher auch mit dem verhältnismäßig hohen Preis zu tun.

    Bei uns im Landkreis (Nordfriesland) sind, das wurde uns zumindest auf unserem AGT-Lehrgang (FwDV 7) so erzählt, der zweigeteilte Gefahrengutzug mit Compositeflaschen ausgerüstet.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  9. #9
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Das mag sein, das hat sicher auch mit dem verhältnismäßig hohen Preis zu tun. [...]
    Es sollte auch nicht vergessen werden, dass beim Ümrüsten von 2x 4-l-Stahlflasche (200 bar) auf 1x 6,8-l-Compositeflasche die PA-Halterungen und die Halterungen der Reserveflaschen umgebaut werden müssen. Außerdem müssen die Compositeflaschen (z.Zt. noch) früher ausgemustert werden als die Stahlflaschen.

    Auf der anderen Seite ist die Gewichtserleichterung schon eine feine Sache. Bei uns im LK hat die FF Pinneberg umgestellt (weitere sind mir bisher nicht bekannt). Würde ich auch gerne, ist aber bei der momentanen Haushaltslage nicht gegeben.

    Wir werden hier jetzt aber voll OT - also Schluß damit ;-)
    MkG
    Rundhauber

  10. #10
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    Ich war gerade vor einer Woche beim Atemschutzlehrgang und bin mir ziemlich sicher, dass das Maximalgewicht bei 18 Kg liegt. Das Gewicht erreichen aber meistens nur 2-Flaschen Geräte.
    Ich kann ja mal ein bisschen aus meiner Ausbildungsunterlage zitieren:

    - Atemluftflasche mit Flaschenventil [nur für die Flaschen selbst!]:
    - Stahl 200 bar 4 liter 4,1 - 4,9 kg
    - Stahl 300 bar 6 liter 6,8 - 9,2 kg
    - composite 300 bar 6,8 liter ca. 5,5 kg
    ---------------------------------

    Zu den Masken:

    Atemschutzgeräte:

    Atemschutzgeräte sind persönliche Schutzausrüstungen, die den Träger vor der Einwirkung von Schadstoffen in der Umgebungsatmosphäre oder vor Sauerstoffmangel schützen. Sie versorgen den Träger mit Atemluft.

    Atemschutzgeräte werden entsprechend ihrer Schutzwirkung in Filtergeräte (abhängig von der Umgebungsatmosphäre) und Isoliergeräte (unabhängig von der Umgebungsatmosphäre) eingeteilt.

    Gemäß FwDV 7 (Atemschutz) dürfen nur Atemschutzgeräte verwendet werden, die für den jeweiligen Einsatzzweck geeignet und für die Feuerwehren anerkannt sind.
    -------------------------------------

    Atemanschluss:

    Die Atemschutzmaske ist Teil des Atemschutzgerätes [!]. Sie stellt als Atemanschluss die Verbindung zwischen Atemschutzgeräträger und Atemschutzgerät (z.B. Pressluftatmer) her.

    Die Vollmaske umschließt das ganze GEsicht und schützt damit gleichzeitig die Augen. Die Dichtlinie verläuft über Strin, Wangen und unterhalb des Kinns. Die Vollmaske ist mit einer Innenmaske ausgestattet, die einerseits den Maksen-Totraum klein hält, andererseits durch die Luftführung das Beschlagen der Sichtscheibe verhindert.
    ----------------------------------

    Belastungen an Atemschutzgeräteträger:

    Atemschutzgeräteträger sind besonderen Belastungen ausgesetzt. Auswirkungen hierbei können sich ergeben durch

    - Wäremeisolierende Kleidung
    - Gewicht der Ausstattung
    - Einschränkung der Beweglichkeit
    - Einengung des Sichtfeldes
    - Schlechte Verständigung
    - Belastende Einsatzsituationen (thermisch und/oder psychisch (Stress)).
    -------------------------------------------------

    Ich hoffe, das hilft etwas weiter. Ich habe wortwörtlich aus den Ausbildungsunterlagen (Bundesland S-H) zitiert.

  11. #11
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    Zitat Zitat von Hawkfighter Beitrag anzeigen

    Atemanschluss:

    Die Atemschutzmaske ist Teil des Atemschutzgerätes [!]. Sie stellt als Atemanschluss die Verbindung zwischen Atemschutzgeräträger und Atemschutzgerät (z.B. Pressluftatmer) her.
    Also gehört die Atemschutzmaske klar zum Atemschutzgerät. Die FwDV 7 besagt dazu ganz klar:

    Einsatzkräfte, die unter Atemschutz (und zum Atemschutz gehört nunmal die Maske) eingesetzt werden, müssen
    • das 18. Lebensjahr vollendet haben;
    • die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich absolviert haben;

    Beides wird bei Mitgliedern der JF nicht zutreffen.

  12. #12
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    Ketzerfragen:
    Das die Maske zum Atemschutz gehört, ist klar, aber ist es dann auch Atemschutz, wenn man nur die Maske trägt?
    Wenn du das so interpretierst, wäre es folglich andersherum auch Atemschutz, wenn jemand keine Maske trägt, aber sich einen PA auf den Rücken setzt?

  13. #13
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    Zitat Zitat von warch1ck3n Beitrag anzeigen
    Also gehört die Atemschutzmaske klar zum Atemschutzgerät.
    Der Auffanggurt gehört auch zur PSA gegen Absturz, dennoch wird jemand, der den Gurt alleine auf dem Hof trägt, nicht mit PSA gegen Absturz eingesetzt und muss nicht entsprechend untersucht und ausgebildet zu sein.

    Die FwDV 7 besagt dazu ganz klar:

    Einsatzkräfte, die unter Atemschutz (und zum Atemschutz gehört nunmal die Maske) eingesetzt werden, müssen
    Nein, das ist Deine, falsche Interpretation. Der fett markierte Teil steht an dieser Stelle nicht in der FwDV 7.
    Maske auf dem Gesicht =/= Einsatz unter Atemschutz

    Ein Teil ist und bleibt ein Teil und wird nicht plötzlich als Teil zum vollständigen Atemschutzgerät. Sonst dürfte auch kein Nicht-AGT eine Druckluftflasche für Hebekissen in die Hand nehmen.

    Guten Tag Mr. Kleinkariert,
    ...

    Oder würdest du dein Kind mit einem Panzer fahren lassen und fragen ob es überhaupt ein Panzer sei wenn man nur fahre aber nicht schiesse?
    Danke noch einmal für die Erinnerung daran, dass Du an einer sachlichen, nicht emotionsgeladenen Diskussion nicht interessiert bist.

  14. #14
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    Zitat Zitat von rundhauber Beitrag anzeigen
    Es sollte auch nicht vergessen werden, dass beim Ümrüsten von 2x 4-l-Stahlflasche (200 bar) auf 1x 6,8-l-Compositeflasche die PA-Halterungen ...umgebaut werden müssen.
    Komisch, abgesehen davon das das T-Stück rausgenommen wird, wüßte ich nicht was du umbauen mußt.

    Zitat Zitat von rundhauber Beitrag anzeigen
    Außerdem müssen die Compositeflaschen (z.Zt. noch) früher ausgemustert werden als die Stahlflaschen.
    Es gibt mittlerweile Flaschen die keine Lebenszeitbegrenzung mehr haben.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  15. #15
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Komisch, abgesehen davon das das T-Stück rausgenommen wird, wüßte ich nicht was du umbauen mußt.
    Die Halterungen in den Fahrzeugen.

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