Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
Jetzt mach dich nicht lächerlich ...
Wenn du ein Brand bekämpfst bist du immer im Gefahrenbereich.
Stichwort Atemgifte, Ausbreitung?
Die Gefahrenmatrix solltest du eigentlich in deinem TM1 gelernt haben.


Tja, falsch gedacht, im übrigen hast du geschrieben du bist in der 10. Klasse und schreibst jetzt selber nach der 10. Klasse, somit bist du selbst nach deinem Kenntnisstand immernoch schulpflichtig.


Ja, aber eben nicht zuverlässig, oder warum ging dein Handy erst nach einer Stunde los???
http://www.lfv-bayern.de/cms/fachber...g_2001_sms.pdf
ich hab aber schon 10 schuljahre hinter mir, und bin gerade im 11. .... oben steht die erklärung...

zu der handyalamierung: das is mir jetzt neu, das die nicht als alamierung zählt.... und wieder was dazugelernt=)... btw, was ist wenn ich 18 bin und in der schule eine alamierungsSMS bekomme? da steht ja drinnen, das das nicht als alamierung, bestenfalls als zusatzalarm zu werte ist.... darf man dann überhaupt gehen, wenn meine keine sirene oder sonstwas ertönen hört?

mfg flo