hallo,

hab folgendes "problem"... ich wohne in bayern und bin 16, bedeutet bedingt einsatzfähig und ich werde per SMS alamiert... grundausbildung ist auch schon abgschlossen, sogar TM1 und TM2, also bedingt einsatzfähig...

nuna, heute in der schule klingelte mein handy alarm.. ich dachte ok, pecht gehabt, aber ich bin noch keine 18, bedeutet ich muss da bleiben... naja, der lehrer sah das natürlich noch strenger und nahm mir das handy ab, weil in der schule ja "digitale speichermedien" verboten sind... aber ich bin mir 100% sicher, das der KBM in der TM1 ausbildung gesagt hat, das feuerwehrdienstleistende, die bedingt einsatzfähig sind immer alamierbar sein müssen/dürfen, weshalb ich auch das handy in der schule anhaben darf... montag vorladung beim chef, und naja, ich breuchte jetzt rechtliche grundlagen, damit ich was in der hand habe...


google hab ich schon mehrmals mit verschiedenen begriffen gefragt, findet nix, jetzt dachte ich, ich wende mich mal an euch, vllt kennt sich einer da aus und kann mir rechtliche grundlagen nennen =)

mfg flo