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Thema: Einbauort Sondersignal

Baum-Darstellung

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  1. #5
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    Hi Thilo,

    eie explizite Verordnung "Signalhorm muss in Kühlergrill" gibt es nicht. Es gibt nur die Vorschriften der BG zum Lärmschutz am Arbeitsplatz auf Basis der Lärm- und VibrationsArbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) von 2007. Siehe Flyer der DGUV: http://www.dguv.de/ifa/de/fac/laerm/pdf/laerm_flyer.pdf
    Und diese Grenzwerte für Lärmexpositionen werden eben nur erreicht wenn die Signalhörner im Kühlergrill und nicht mehr auf dem Dach verbaut werden.
    Alternativ wäre auch eine bessere Schallisolierung des Fahrzeugs möglich, aber das wäre mit Sicherheit viel teurer.

    Nachtrag:
    Zitat Zitat von LärmVibrationsArbSchV
    §7 der LärmVibrationsArbSchV
    (1) Der Arbeitgeber hat die nach § 3 Abs. 1 Satz 6 festgelegten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik durchzuführen, um die Gefährdung der Beschäftigten auszuschließen oder so weit wie möglich zu verringern. Dabei ist folgende Rangfolge zu berücksichtigen:

    1.
    Die Lärmemission muss am Entstehungsort verhindert oder so weit wie möglich verringert werden. Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen.
    2.
    Die Maßnahmen nach Nummer 1 haben Vorrang vor der Verwendung von Gehörschutz nach § 8.
    Schallisolierung fällt also aus.

    Gruß
    Simon
    Geändert von sschaebe (27.05.2010 um 21:28 Uhr)

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