Hi Thilo,
eie explizite Verordnung "Signalhorm muss in Kühlergrill" gibt es nicht. Es gibt nur die Vorschriften der BG zum Lärmschutz am Arbeitsplatz auf Basis der Lärm- und VibrationsArbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) von 2007. Siehe Flyer der DGUV: http://www.dguv.de/ifa/de/fac/laerm/pdf/laerm_flyer.pdf
Und diese Grenzwerte für Lärmexpositionen werden eben nur erreicht wenn die Signalhörner im Kühlergrill und nicht mehr auf dem Dach verbaut werden.
Alternativ wäre auch eine bessere Schallisolierung des Fahrzeugs möglich, aber das wäre mit Sicherheit viel teurer.
Nachtrag:
Schallisolierung fällt also aus.Zitat von LärmVibrationsArbSchV
Gruß
Simon