Das dachte ich mir schon, nur wäre ein Tipp auf die entsprechende Verordnung hilfreicher. Über Sinn oder Unsinn wage ich mich mal auszuschweigen.
VG
Das dachte ich mir schon, nur wäre ein Tipp auf die entsprechende Verordnung hilfreicher. Über Sinn oder Unsinn wage ich mich mal auszuschweigen.
VG
No RICs, no fun.
Tztztz... GOOGLE.DE
Da dann "Lärmschutz am Arbeitsplatz"
Und siehe da, erster Fund: "Weitere Informationen zur Umsetzung der Europäischen Richtlinie (2003/10/EG) zum Lärm am Arbeitsplatz..."
usw ^^
MfG Fabsi
Hi Thilo,
eie explizite Verordnung "Signalhorm muss in Kühlergrill" gibt es nicht. Es gibt nur die Vorschriften der BG zum Lärmschutz am Arbeitsplatz auf Basis der Lärm- und VibrationsArbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) von 2007. Siehe Flyer der DGUV: http://www.dguv.de/ifa/de/fac/laerm/pdf/laerm_flyer.pdf
Und diese Grenzwerte für Lärmexpositionen werden eben nur erreicht wenn die Signalhörner im Kühlergrill und nicht mehr auf dem Dach verbaut werden.
Alternativ wäre auch eine bessere Schallisolierung des Fahrzeugs möglich, aber das wäre mit Sicherheit viel teurer.
Nachtrag:
Schallisolierung fällt also aus.Zitat von LärmVibrationsArbSchV
Gruß
Simon
Geändert von sschaebe (27.05.2010 um 21:28 Uhr)
Das habe ich auch gefunden (dank GOOGLE.DE), nur dachte ich, dass es was spezifisches für den RD gibt, was den Einbauort definiert.
Gesetzescharakter kann es schlecht haben, sonst hätten die Pol.-Fahrzeuge und das neue NEF nicht alle noch "normale" Balken mit Signal auf dem Dach.
Über die negativen Auswirkungen auf die Akustik hat sich da aber wohl keiner Gedanken gemacht, oder?
VG
No RICs, no fun.
Was ganz anderes, irgendwo habe ich gehört das die Hörner im Kühlergrill besser gehört werden. Gerade bei dem Höhenunterschied von LKW Dach -> Auto kann ich mir eine bessere "Höhrbarkeit" vorstellen.
8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.
Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
Dafür bin ich zu wenig Akustiker, könnte u.U. (meiner Vorstellung nach) etwas mit den Bodenreglexionen zu tun haben...
No RICs, no fun.
Bitte beachten, dass Auslösewerte einem Tageslärmexpositionspegel als energieäquivalentem Dauerschallpegel entsprechen, also 80 bzw. 85 dB(A) für 8 Stunden am Tag nonstop. Bei kurzzeitigen Lärmbelastungen kann der Schallpegel also deutlich höher liegen, bei 100 dB(A) in der Kabine am Ohr der Personen (!) beispielsweise immer noch 15 Minuten bis zum unteren und 5 Minuten bis zum oberen Auslösewert. Die Gefährdungsbeurteilung der Tätigkeit mag daher beim Rettungsdienst oder der Polizei mit mehreren SoSi-Fahrten täglich anders ausfallen als beim THW oder einer FF.
Aus den Forderungen der LärmVibrationsArbSchV ergibt sich dieser Einbauort also keineswegs zwingend, dennoch ist es immer sinnvoll und gefordert die Lärmbelastung möglichst gering zu halten, sofern dem nicht z. B. die Wahrnehmbarkeit des Einsatzhornes entgegensteht.
Es muss jetzt halt bitte keiner herumrennen und den Umbau aller Fahrzeuge fordern, weil mehr als 85 dB(A) nicht mehr erlaubt wären. ;)
No RICs, no fun.
Beim THW werden auch nicht bei allen neuen Fahrzeugen die Hörner nach vorne verlegt. Das ist lediglich bei den neueren MTWs der Fall. Vermutlich haben dort entsprechende Schallmessungen ergeben, dass der zulässige Pegel überschritten wird.
Bei den Großfahrzeugen sind die Hörner weiterhin im Balken auf dem Dach. Wahrscheinlich ist dort die Kabine besser schallisoliert oder es liegt einfach am größeren Abstand zwischen Kopf und Dach.
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