Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
Aus den Forderungen der LärmVibrationsArbSchV ergibt sich dieser Einbauort also keineswegs zwingend, dennoch ist es immer sinnvoll und gefordert die Lärmbelastung möglichst gering zu halten, sofern dem nicht z. B. die Wahrnehmbarkeit des Einsatzhornes entgegensteht.
Und das wage ich in Frage zu stellen - so kommt es mir zumindest subjektiv vor, kann aber auch den miesen E-Hörnchen liegen.

Zum Thema "Bestandschutz": Der greift wohl, wenn vorhanden, nicht bei in 2010 beschafften Fahrzeugen. ;-) Oder gilt der für den Balken samt Horn :-P