
Zitat von
nederrijner
Aus den Forderungen der LärmVibrationsArbSchV ergibt sich dieser Einbauort also keineswegs zwingend, dennoch ist es immer sinnvoll und gefordert die Lärmbelastung möglichst gering zu halten, sofern dem nicht z. B. die Wahrnehmbarkeit des Einsatzhornes entgegensteht.