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Thema: Einbauort Sondersignal

  1. #1
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    Einbauort Sondersignal

    Hallo zusammen!

    Bei meinem letzten Besuch beim THW Anfang des Jahres war ich überrascht, da die Hörner der Signalanlage nicht mehr im Balken, sondern in der Motorhaube verbaut sind.

    Dies sei, so die Aussage des ZFü, vorgeschrieben bei neuen Fahrzeugen. Schriftlich hatte er dazu leider nichts da.

    Hat jemand von euch Infos diesbezüglich?

    VG
    No RICs, no fun.

  2. #2
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    Stichwort:

    Lärmschutz am Arbeitsplatz.
    MfG

    brause

  3. #3
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    Das dachte ich mir schon, nur wäre ein Tipp auf die entsprechende Verordnung hilfreicher. Über Sinn oder Unsinn wage ich mich mal auszuschweigen.

    VG
    No RICs, no fun.

  4. #4
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    Tztztz... GOOGLE.DE

    Da dann "Lärmschutz am Arbeitsplatz"

    Und siehe da, erster Fund: "Weitere Informationen zur Umsetzung der Europäischen Richtlinie (2003/10/EG) zum Lärm am Arbeitsplatz..."
    usw ^^

    MfG Fabsi

  5. #5
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    Hi Thilo,

    eie explizite Verordnung "Signalhorm muss in Kühlergrill" gibt es nicht. Es gibt nur die Vorschriften der BG zum Lärmschutz am Arbeitsplatz auf Basis der Lärm- und VibrationsArbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) von 2007. Siehe Flyer der DGUV: http://www.dguv.de/ifa/de/fac/laerm/pdf/laerm_flyer.pdf
    Und diese Grenzwerte für Lärmexpositionen werden eben nur erreicht wenn die Signalhörner im Kühlergrill und nicht mehr auf dem Dach verbaut werden.
    Alternativ wäre auch eine bessere Schallisolierung des Fahrzeugs möglich, aber das wäre mit Sicherheit viel teurer.

    Nachtrag:
    Zitat Zitat von LärmVibrationsArbSchV
    §7 der LärmVibrationsArbSchV
    (1) Der Arbeitgeber hat die nach § 3 Abs. 1 Satz 6 festgelegten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik durchzuführen, um die Gefährdung der Beschäftigten auszuschließen oder so weit wie möglich zu verringern. Dabei ist folgende Rangfolge zu berücksichtigen:

    1.
    Die Lärmemission muss am Entstehungsort verhindert oder so weit wie möglich verringert werden. Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen.
    2.
    Die Maßnahmen nach Nummer 1 haben Vorrang vor der Verwendung von Gehörschutz nach § 8.
    Schallisolierung fällt also aus.

    Gruß
    Simon
    Geändert von sschaebe (27.05.2010 um 21:28 Uhr)

  6. #6
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    Das habe ich auch gefunden (dank GOOGLE.DE), nur dachte ich, dass es was spezifisches für den RD gibt, was den Einbauort definiert.

    Gesetzescharakter kann es schlecht haben, sonst hätten die Pol.-Fahrzeuge und das neue NEF nicht alle noch "normale" Balken mit Signal auf dem Dach.

    Über die negativen Auswirkungen auf die Akustik hat sich da aber wohl keiner Gedanken gemacht, oder?

    VG
    No RICs, no fun.

  7. #7
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    Was ganz anderes, irgendwo habe ich gehört das die Hörner im Kühlergrill besser gehört werden. Gerade bei dem Höhenunterschied von LKW Dach -> Auto kann ich mir eine bessere "Höhrbarkeit" vorstellen.
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  8. #8
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    Dafür bin ich zu wenig Akustiker, könnte u.U. (meiner Vorstellung nach) etwas mit den Bodenreglexionen zu tun haben...
    No RICs, no fun.

  9. #9
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    Zitat Zitat von thilo Beitrag anzeigen
    Gesetzescharakter kann es schlecht haben, sonst hätten die Pol.-Fahrzeuge und das neue NEF nicht alle noch "normale" Balken mit Signal auf dem Dach.
    Das muiss nicht unbedingt was heißen: Bei Verordnungen genießen bereits in Dienst gestellte Fahrzeuge oft Bestandsschutz.

  10. #10
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    Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
    Hi Thilo,

    eie explizite Verordnung "Signalhorm muss in Kühlergrill" gibt es nicht. Es gibt nur die Vorschriften der BG zum Lärmschutz am Arbeitsplatz auf Basis der Lärm- und VibrationsArbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) von 2007. Siehe Flyer der DGUV: http://www.dguv.de/ifa/de/fac/laerm/pdf/laerm_flyer.pdf
    Und diese Grenzwerte für Lärmexpositionen werden eben nur erreicht wenn die Signalhörner im Kühlergrill und nicht mehr auf dem Dach verbaut werden.
    Bitte beachten, dass Auslösewerte einem Tageslärmexpositionspegel als energieäquivalentem Dauerschallpegel entsprechen, also 80 bzw. 85 dB(A) für 8 Stunden am Tag nonstop. Bei kurzzeitigen Lärmbelastungen kann der Schallpegel also deutlich höher liegen, bei 100 dB(A) in der Kabine am Ohr der Personen (!) beispielsweise immer noch 15 Minuten bis zum unteren und 5 Minuten bis zum oberen Auslösewert. Die Gefährdungsbeurteilung der Tätigkeit mag daher beim Rettungsdienst oder der Polizei mit mehreren SoSi-Fahrten täglich anders ausfallen als beim THW oder einer FF.

    Aus den Forderungen der LärmVibrationsArbSchV ergibt sich dieser Einbauort also keineswegs zwingend, dennoch ist es immer sinnvoll und gefordert die Lärmbelastung möglichst gering zu halten, sofern dem nicht z. B. die Wahrnehmbarkeit des Einsatzhornes entgegensteht.
    Es muss jetzt halt bitte keiner herumrennen und den Umbau aller Fahrzeuge fordern, weil mehr als 85 dB(A) nicht mehr erlaubt wären. ;)

  11. #11
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Das muiss nicht unbedingt was heißen: Bei Verordnungen genießen bereits in Dienst gestellte Fahrzeuge oft Bestandsschutz.
    Wenn wir von Arbeitsschutzvorschriften reden, gibt es keinen "Bestandsschutz".

  12. #12
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Aus den Forderungen der LärmVibrationsArbSchV ergibt sich dieser Einbauort also keineswegs zwingend, dennoch ist es immer sinnvoll und gefordert die Lärmbelastung möglichst gering zu halten, sofern dem nicht z. B. die Wahrnehmbarkeit des Einsatzhornes entgegensteht.
    Und das wage ich in Frage zu stellen - so kommt es mir zumindest subjektiv vor, kann aber auch den miesen E-Hörnchen liegen.

    Zum Thema "Bestandschutz": Der greift wohl, wenn vorhanden, nicht bei in 2010 beschafften Fahrzeugen. ;-) Oder gilt der für den Balken samt Horn :-P
    No RICs, no fun.

  13. #13
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    Beim THW werden auch nicht bei allen neuen Fahrzeugen die Hörner nach vorne verlegt. Das ist lediglich bei den neueren MTWs der Fall. Vermutlich haben dort entsprechende Schallmessungen ergeben, dass der zulässige Pegel überschritten wird.
    Bei den Großfahrzeugen sind die Hörner weiterhin im Balken auf dem Dach. Wahrscheinlich ist dort die Kabine besser schallisoliert oder es liegt einfach am größeren Abstand zwischen Kopf und Dach.

  14. #14
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    Zitat Zitat von thilo Beitrag anzeigen
    *** gekürzt
    Gesetzescharakter kann es schlecht haben, sonst hätten die Pol.-Fahrzeuge und das neue NEF nicht alle noch "normale" Balken mit Signal auf dem Dach.
    Nicht generell :
    Der Balken ( Hella RTK oder Pintsch Bamag wirst Du meinen ) sind auf dem Dach , aber die Lautsprecher sitzen im Kühlergrill .
    Ein Grund mehr , solche Blumenkästen mit der Winddynamik eines Scheunentors nicht mehr anzuschaffen ;-)

    M

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