Hallo, meine Frage ist, ob es irgendwo eine Vorschrift gibt, dass Fahrzeuge die mit Blaulicht ausgestattet sind ab einer gewissen Fahrzeughöhe auch mit Frontblitzern ausgestattet werden müssen?!

Oder kann man das nur machen und muss es nicht?
Bundesland wäre Sachsen, es geht um einen betrieblichen Krankentransport, der sich auch im Bereich der StVO bewegt (auch mal mit Blaulicht).