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Thema: Frontblitzer ab gewisser "Blaulichthöhe" vorgeschrieben

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von FDNY911 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    es gibt bei den TÜV/DEKRA auch noch vorgegebene Maße, so darf die Anbauhöhe 1200 mm nicht überschreiten. Darauf hat man hier bei der Nachrüstung Wert drauf gelegt.
    Außerdem müssen sie einen eigenen Schalter m. Kontrollleuchte haben, dürfen also nicht mit den RKL gekoppelt sein und müssen bauartgeprüft sein (also eine Zulassung nach KBA/ECE/EMV) haben).

    Gruss, FDNY911
    das ist so nicht ganz korrekt. Natürlich dürfen sich die Frontblitzer zusammen mit den RKL einschalten lassen (genau genommen dürfen sie nur funktionieren, wenn die RKL eingeschaltet sind). Aber sie sollten (müssen?) separat abschaltbar sein (z.B. für Kolonnenfahrt sinnvoll). Analoge Regelung hast ja für die Heck-RKL auch.

  2. #2
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    Zitat Zitat von StrangeQ Beitrag anzeigen
    das ist so nicht ganz korrekt. Natürlich dürfen sich die Frontblitzer zusammen mit den RKL einschalten lassen (genau genommen dürfen sie nur funktionieren, wenn die RKL eingeschaltet sind). Aber sie sollten (müssen?) separat abschaltbar sein (z.B. für Kolonnenfahrt sinnvoll). Analoge Regelung hast ja für die Heck-RKL auch.
    Wobei die Heck-RKLs abschaltbar sein können, aber nicht müssen.
    MfG

    brause

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