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Thema: Frontblitzer ab gewisser "Blaulichthöhe" vorgeschrieben

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  1. #1
    Registriert seit
    08.06.2007
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    Frontblitzer ab gewisser "Blaulichthöhe" vorgeschrieben

    Hallo, meine Frage ist, ob es irgendwo eine Vorschrift gibt, dass Fahrzeuge die mit Blaulicht ausgestattet sind ab einer gewissen Fahrzeughöhe auch mit Frontblitzern ausgestattet werden müssen?!

    Oder kann man das nur machen und muss es nicht?
    Bundesland wäre Sachsen, es geht um einen betrieblichen Krankentransport, der sich auch im Bereich der StVO bewegt (auch mal mit Blaulicht).

  2. #2
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    446
    Moin!

    Frontblitzer werden nicht vorgeschrieben, sondern sind seit ein paar Jahren erlaubt, das man sie anbringen darf.

    "Kennleuchten mit der Hauptstrahlrichtung nach vorne" werden sie so schön im Fachdeutsch genannt...

    Gruß

    Torsten
    www.feuerwehr-gigu.de

    Ich kam, sah und alles Funktionierte !

    Dann klingelte mein Wecker....

  3. #3
    Registriert seit
    10.12.2001
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    2.651
    Sind die Frontblitzer mittlerweile erlaubt?
    Meiner Kenntnis nach sind sie immernoch im öffentlichen Strassenverkehr verboten und werden lediglich geduldet...
    Einziger erlaubter Verwendungszweck: nicht öffentlicher Verkehr, z.B. Safetycar bei Rennveranstaltungen
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  4. #4
    Registriert seit
    19.02.2006
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    1.092
    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Sind die Frontblitzer mittlerweile erlaubt?
    Jo, stehen auch in der Stvo
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  5. #5
    Registriert seit
    07.06.2002
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    1.061
    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Jo, stehen auch in der Stvo

    Korrektur: Stv Z O ...soviel Zeit muss ein ;-))

  6. #6
    Registriert seit
    19.02.2006
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    Da hat doch tatsächlich jemand das Z gefressen... ;)
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

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