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Thema: Frontblitzer ab gewisser "Blaulichthöhe" vorgeschrieben

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Moin!

    Frontblitzer werden nicht vorgeschrieben, sondern sind seit ein paar Jahren erlaubt, das man sie anbringen darf.

    "Kennleuchten mit der Hauptstrahlrichtung nach vorne" werden sie so schön im Fachdeutsch genannt...

    Gruß

    Torsten
    www.feuerwehr-gigu.de

    Ich kam, sah und alles Funktionierte !

    Dann klingelte mein Wecker....

  2. #2
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    2.651
    Sind die Frontblitzer mittlerweile erlaubt?
    Meiner Kenntnis nach sind sie immernoch im öffentlichen Strassenverkehr verboten und werden lediglich geduldet...
    Einziger erlaubter Verwendungszweck: nicht öffentlicher Verkehr, z.B. Safetycar bei Rennveranstaltungen
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #3
    Registriert seit
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    1.092
    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Sind die Frontblitzer mittlerweile erlaubt?
    Jo, stehen auch in der Stvo
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  4. #4
    Registriert seit
    07.06.2002
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    1.061
    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Jo, stehen auch in der Stvo

    Korrektur: Stv Z O ...soviel Zeit muss ein ;-))

  5. #5
    Registriert seit
    19.02.2006
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    Da hat doch tatsächlich jemand das Z gefressen... ;)
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  6. #6
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    709
    ah ok danke für die Antworten

  7. #7
    Registriert seit
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    2.363

    Frontblitzer ...

    Hallo !

    "Frontblitzer oder auch Straßenräumer " sind grundsätzlich erlaubt,
    ob sie an allen Fahrzeugtypen Sinn machen, will ich hier gar nicht Diskutieren:

    §52 StVZO Abs.3 heißt es u.a.:"...Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht)."
    Das setzt natürlich voraus, das das Fahrzeug Blaues Blinklicht nach §52 StVZO Abs.3 führen darf!

    mfG
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