Moin!
Frontblitzer werden nicht vorgeschrieben, sondern sind seit ein paar Jahren erlaubt, das man sie anbringen darf.
"Kennleuchten mit der Hauptstrahlrichtung nach vorne" werden sie so schön im Fachdeutsch genannt...
Gruß
Torsten
Moin!
Frontblitzer werden nicht vorgeschrieben, sondern sind seit ein paar Jahren erlaubt, das man sie anbringen darf.
"Kennleuchten mit der Hauptstrahlrichtung nach vorne" werden sie so schön im Fachdeutsch genannt...
Gruß
Torsten
Sind die Frontblitzer mittlerweile erlaubt?
Meiner Kenntnis nach sind sie immernoch im öffentlichen Strassenverkehr verboten und werden lediglich geduldet...
Einziger erlaubter Verwendungszweck: nicht öffentlicher Verkehr, z.B. Safetycar bei Rennveranstaltungen
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Da hat doch tatsächlich jemand das Z gefressen... ;)
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
ah ok danke für die Antworten
Hallo !
"Frontblitzer oder auch Straßenräumer " sind grundsätzlich erlaubt,
ob sie an allen Fahrzeugtypen Sinn machen, will ich hier gar nicht Diskutieren:
§52 StVZO Abs.3 heißt es u.a.:"...Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht)."
Das setzt natürlich voraus, das das Fahrzeug Blaues Blinklicht nach §52 StVZO Abs.3 führen darf!
mfG
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